Steuern

In welchem Land sind sie steuerpflichtig?

Dies ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland geregelt. Den Text dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Sie zahlen auf das Einkommen, das Sie aus einer Beschäftigung in Belgien erhalten, auch in Belgien Steuern. Dies erfolgt über die Steuererklärung für Gebietsfremden. Von der Grundregel, dass Sie in Belgien steuerpflichtig sind, können jedoch einige Ausnahmen bestehen. Am besten wenden Sie sich hierzu an Belintax, die Anlaufstelle des belgischen FÖD Finanzen für grenzüberschreitende Steuerfragen: belintax@minfin.fed.be oder +32 (0)2 576 34 70.

In Belgien wird das Einkommen progressiv besteuert. Das steuerpflichtige Einkommen (Bruttolohn minus Sozialversicherungsbeiträge an die RSZ) wird in Einkommensstufen aufgeteilt. Jede Stufe wird mit einem bestimmten Tarif besteuert. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.

Steuertabelle

SteuersatzEinkommensstufe 2025 (VJ 2026)Einkommensstufe 2026 (VJ 2027)
25 %0 – 16.320 €0 – 16.720 €
40 %16.320 – 28.800 €16.720 – 29.510 €
45 %28.800 – 49.840 €29.510 – 51.070 €
50 %49.840 € – …51.070 € – …


Es ist jedoch ein wichtiger Hinweis in Bezug auf die Berechnung des steuerpflichtigen Lohns und der darauf anzuwendenden Steuersätze zu machen.

Vom steuerpflichtigen Lohn werden automatisch pauschale Berufsausgaben abgezogen. Diese betragen 30 %, mit einem Höchstbetrag von 5.930 € für das Einkommensjahr 2025 (Veranlagungsjahr 2026) und 6.070 € für das Einkommensjahr 2026 (Veranlagungsjahr 2027).

Darüber hinaus wird der erste Teil des steuerpflichtigen Einkommens von der Besteuerung freigestellt. Diese Freistellung nennt man den Steuerfreibetrag. Der Steuerfreibetrag beträgt 10.910 € für das Einkommensjahr 2025 (VJ 2026) und 11.550 € für das Einkommensjahr 2026 (VJ 2027). Der Freibetrag kann weiter erhöht werden, wenn ein oder mehrere Kinder zu Lasten sind.

Um als Gebietsfremde Anspruch auf die pauschalen Berufsausgaben, den Steuerfreibetrag (und dessen Erhöhungen) sowie andere Steuerermäßigungen zu haben, müssen 75 % des Welteinkommens in Belgien besteuert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.

In welchem Land müssen Sie Ihre Steuererklärung abgeben?

Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung in der Steuer der Gebietsfremden abzugeben. In der Regel erhalten Sie für das erste Jahr, in dem Sie in Belgien gearbeitet haben, eine Aufforderung des FÖD Finanzen, eine Erklärung für die Steuer der Gebietsfremden auszufüllen. Sie erhalten diese Aufforderung per Post im vierten Quartal des Veranlagungsjahres. Haben Sie bis Mitte November noch keine Einladung erhalten? Dann sollten Sie Kontakt mit dem FÖD Finanzen aufnehmen.

Ein eventuelles deutsches (Netto‑)Einkommen müssen Sie ebenfalls in Ihrer belgischen Steuererklärung angeben, und zwar zur Prüfung der 75‑%-Regel.

Sie müssen beim deutschen Finanzamt klären, ob dort ebenfalls noch eine Steuererklärung abgegeben werden muss. In Deutschland geben Sie Ihr Welteinkommen an, also sowohl Ihr belgisches Einkommen als auch ein eventuelles deutsches (oder anderes ausländisches) Einkommen. Ihr belgisches Einkommen wird in Deutschland nicht doppelt besteuert.

Sind Hypothekenzinsen steuerlich abzugsfähig?

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Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Belgien weiterhin möglich, die Hypothekenzinsen für eine selbstgenutzte Immobilie steuerlich geltend zu machen. Dieser steuerliche Vorteil wird auch als Wohnungsscheck bezeichnet. Nur in Wallonien ist der Wohnungsscheck (chèque habitat) noch uneingeschränkt anwendbar. Der wallonische Wohnungsscheck gilt ebenfalls für Arbeitnehmer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Wohnungsscheck wurde in Flandern abgeschafft, gilt jedoch weiterhin für Hypotheken, die vor dem 1. Januar 2020 abgeschlossen wurden. Auch in der Region Brüssel‑Hauptstadt wurde der Wohnungsscheck abgeschafft, dort gilt er jedoch noch für Hypotheken, die vor dem 1. Januar 2017 abgeschlossen wurden.

Um für den Wohnungsscheck in Betracht zu kommen, müssen 75 % des Welteinkommens in Belgien besteuert werden. Darüber hinaus müssen die weiteren allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung des Wohnungsschecks erfüllt sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Belintax: belintax@minfin.fed.be oder +32 (0)2 576 34 70.

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