Lohn und Gehalt

Es ist schwierig, belgische und deutsche Gehälter miteinander zu vergleichen. Es gibt Unterschiede bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die vom Gehalt abgezogen werden, und auch die Einkommensteuer wird auf unterschiedliche Weise berechnet. Das tatsächliche Nettoeinkommen hängt zudem von persönlichen Steuervorteilen, Abzügen, dem Kindergeld usw. ab.

Die Höhe des Gehalts wird durch Tarifverträge oder den individuellen Arbeitsvertrag bestimmt. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn für alle Personen ab 18 Jahren 13,90 € pro Stunde. In Branchen, in denen ein Tarifvertrag gilt, kann ein höherer Mindestlohn festgelegt sein. Zudem gelten für bestimmte Gruppen Ausnahmen, unter anderem für Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen mit Behinderung.

Die deutsche Lohnabrechnung ist in der Regel kompakter und weniger detailliert als die belgische. Während in Belgien viel Wert auf die getrennte Darstellung verschiedener Beiträge und Vorteile gelegt wird, ist die deutsche Lohnabrechnung funktionaler aufgebaut. Sie bietet eine klare Übersicht über das Bruttogehalt, die Steuern, die Sozialversicherungsbeiträge und das Nettogehalt.

Soziale Sicherheit

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, unterliegen Sie grundsätzlich dem deutschen System der sozialen Sicherheit, auch wenn Sie weiterhin in Belgien wohnen. Dies ergibt sich aus den europäischen Vorschriften: Sie sind in dem Land sozialversichert, in dem Sie arbeiten, nicht in dem Land, in dem Sie wohnen. Weitere Informationen finden Sie unter Arbeiten in mehreren Staaten.

Während in Belgien die Sozialversicherungsbeiträge als Gesamtbetrag ausgewiesen werden, sind diese auf der deutschen Lohnabrechnung getrennt und transparent aufgeführt. Es handelt sich um die folgenden Pflichtversicherungen:

  • Krankenversicherung (Krankenversicherung): Sie sind verpflichtet, bei einer deutschen Krankenkasse versichert zu sein. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Mit dem Formular S1 können Sie sich bei einer belgischen Krankenkasse anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenversicherung.
  • Rentenversicherung (Rentenversicherung): Über die deutsche Rentenversicherung erwerben Sie Ansprüche auf eine deutsche Altersrente. Diese Rentenansprüche bleiben erhalten, auch wenn Sie später wieder in Belgien arbeiten. In Deutschland gibt es seltener eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge als in Belgien. Weitere Informationen finden Sie unter Renten.
  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherung): Obwohl Sie die Beiträge in Deutschland zahlen, behalten Sie im Falle vollständiger Arbeitslosigkeit grundsätzlich einen Anspruch auf belgische Arbeitslosenleistungen. Belgien berücksichtigt dabei Ihre in Deutschland zurückgelegten Beschäftigungszeiten. Weitere Informationen finden Sie unter Arbeitslosigkeit.
  • Pflegeversicherung (Pflegeversicherung): Diese Versicherung deckt langfristige Pflegekosten, beispielsweise bei erheblichem Pflegebedarf.

Die oben genannten Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt, sofern Sie gesetzlich versichert sind. Sind Sie aufgrund eines Einkommens oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze nicht gesetzlich versichert, sind Sie freiwillig versichert.

Achtung! Freiwillig versichert zu sein bedeutet nicht, dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie versichert sind, sondern dass Sie wählen können, ob Sie im gesetzlichen System der Krankenkassen bleiben oder stattdessen eine private Krankenversicherung abschließen.

Steuern

Ein wichtiger Unterschied ist, dass deutsche Steuern nicht auf derselben Bemessungsgrundlage wie belgische Steuern erhoben werden.

In Deutschland wird die Lohnsteuer (Lohnsteuer) grundsätzlich direkt auf das Bruttogehalt berechnet. Die Sozialversicherungsbeiträge werden zwar einbehalten, mindern aber – anders als in Belgien – das steuerpflichtige Einkommen nicht vorab.

Darüber hinaus spielt in Deutschland die Steuerklasse eine wichtige Rolle. Diese hängt von Ihrer familiären Situation ab und bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Ein solches System gibt es in Belgien nicht.

Weitere Informationen zur Besteuerung finden Sie unter Steuern.

Musterberechnung

Eine Musterberechnung eines deutschen Gehalts kann mit einem Brutto-Netto-Rechner auf Nettolohn.de oder Lohnspiegel.de durchgeführt werden. Sie müssen nur wenige Angaben selbst eingeben und einige Einstellungen anpassen. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein, die Steuerklasse ist standardmäßig auf 1 gesetzt, die Kirchensteuerpflicht sollten Sie auf „nein“ ändern und anschließend auf „Berechnen“ klicken. Das Berechnungstool von Nettolohn.de kann auch besondere Situationen berücksichtigen, wie zum Beispiel einen Firmenwagen.

Hier finden Sie
Grenzinfopunke in Ihrer Nähe