Arbeiten in mehreren Staaten

Grundsätzlich sind Angestellte in dem Land sozialversichert, in dem Sie arbeiten.

Es kommt regelmäßig vor, dass Personen in mehreren EU-Ländern „gleichzeitig“ arbeiten. Das gilt bereits, wenn man in Deutschland wohnt und im Home-Office für einen niederländischen Betrieb arbeitet oder für diesen deutsche Kunden besucht. Das ist auch der Fall, wenn man als LKW-Fahrer in mehreren Ländern Kunden beliefert.

Im europäischen Recht ist geregelt, dass eine Person nur unter das Sozialversicherungsrecht eines Landes fallen kann. Welches Land zuständig ist, wird in der EU-Verordnung 883/2004 bestimmt. Wichtig ist dabei, ob Sie als Selbstständiger, als Arbeitnehmer oder als Beamter tätig sind, und ob Sie auch in Deutschland (Ihrem Wohnland) arbeiten.

Hinweis: Dies gilt auch, wenn Sie einen Minijob in Deutschland haben.

Allgemeine Regelungen

Telearbeit für einen ausländischen Arbeitgeber

Steuern und Sozialversicherungen Fernfahrer

Sonderregelungen für Seeleute

Arbeitslosengeld

A1- Bescheinigung

Einkommenssteuer

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