Versicherung in den Niederlanden
Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, sind Sie normalerweise auch dort krankenversichert. Für eine Krankenversicherung (Zorgverzekering) melden Sie sich bei einer Krankenkasse (Zorgverzekeraar) in den Niederlanden an. Den Beitrag für diese Krankenversicherung (nur Sachleistungen) bezahlen Sie selbst von Ihrem Nettolohn. Zusätzlich führt ihr Arbeitgeber an den Belastingdienst den Arbeitgeberbeitrag ab. Darüber hinaus führt er den Arbeitnehmerbeitrag zur Wlz (Pflegeversicherung) ab.
Achtung! Wenn Sie noch andere Tätigkeiten ausüben oder von zu Hause aus arbeiten, kann Ihre Sozialversicherungssituation von der oben beschriebenen Situation abweichen. Besprechen Sie Ihre Situation daher immer mit einem Experten.
Krankenversicherungen
Diese niederländischen Krankenversicherungen geben Auskunft, wenn Sie in den Niederlanden versichert sind und in Deutschland wohnen:
Beitragszahlung
Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Sie selbst monatlich einen festen Beitrag an Ihre Krankenversicherung. Dieser Beitrag ist abhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind und welchen Selbstbehalt Sie wählen. Der Beitrag liegt zwischen etwa € 120,- und € 150,- pro Monat. Der Selbstbehalt beträgt mindestens € 385,- und höchstens € 885,- pro Kalenderjahr. Behandlungen und Medikamente (mit Ausnahme des Besuches bei Ihrem Hausarzt) bezahlen Sie zunächst aus Ihrem „Selbstbehalt“. Wenn der Selbstbehalt verbraucht ist, werden die Kosten von Ihrem Krankenversicherung erstattet. Die Regelungen zum Selbstbehalt sind nur für Behandlungen in den Niederlanden anwendbar.
Sie können bei Ihrer Krankenkasse ein Zusatzpaket abschließen. Dafür zahlen Sie einen Zusatzbeitrag an die betreffende Krankenkasse. Achtung: Zusatzversicherungen sind immer nur in dem Land anwendbar, in dem sie abgeschlossen werden.
Anmeldung bei der deutschen Krankenkasse
Bei Ihrer Krankenkasse beantragen Sie das Formular S1. Damit melden Sie sich bei Ihrer deutschen Krankenkasse als Vertragsversicherter beitragsfrei an. Wenn Sie das getan haben, können Sie die Krankenversicherungsleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen. In den Niederlanden nehmen Sie über Ihren niederländischen Krankenversicherer (zorgverzekeraar) diese Leistungen in Anspruch. Sie bestimmen selbst, in welchem Land Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Sie können in beiden Ländern die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen (Wlz in den Niederlanden und Pflegeversicherung in Deutschland). Das deutsche Pflegegeld bildet eine Ausnahme. Darauf haben Sie keinen Anspruch.
Familienversicherung
Die Krankenkasse des Wohnsitzlandes prüft, ob Ihr Partner und/oder Ihre Kinder bei Ihnen mitversichert werden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Krankenversicherung der Familie.
Krankenversicherungszuschlag
Der Krankenversicherungszuschlag (zorgtoeslag) ist ein finanzieller Zuschuss des niederländischen Staates zur Sicherstellung der Zahlbarkeit der Krankenversicherung. Es gibt allerdings einige Bedingungen, die man für den Krankenversicherungszuschlag erfüllen muss:
- Sie sind 18 Jahre oder älter
- Ihr Einkommen ist nicht zu hoch
2024 darf Ihr Einkommen maximal € 37.496 pro Jahr betragen. Wenn Sie einen Partner haben, darf Ihr gemeinsames Einkommen maximal € 47.368 pro Jahr betragen. - Ihr Vermögen darf nicht zu hoch sein
Am 1. Januar 2024 dürfen Sie nicht mehr Vermögen als € 140.213 besitzen. Wenn Sie einen Partner haben, darf Ihr Vermögen nicht höher sein als € 177.301.
Wie viel Krankenversicherungszuschlag können Sie bekommen ?,
Der Krankenversicherungszuschlag ist einkommensabhängig. Je höher das Einkommen, desto niedriger der Gesundheitszuschlag. Sie können unter www.toeslagen.nl eine Probeberechnung durchführen. Beispiel: wenn Ihr Bruttojahreslohn in den Niederlanden € 26.000,- beträgt und Sie keinen Partner haben, dann beträgt 2024 Ihr Krankenversicherungszuschlag € 123,- pro Monat. Beträgt der Bruttojahreslohn € 36.000, beträgt der Krankenversicherungszuschlag € 19,- pro Monat.
Wie beantrage ich den Krankenversicherungszuschlag?
Wenn Sie eine DigiD haben, können Sie über www.toeslagen.nl den Krankenversicherungszuschlag beantragen. Wenn Sie keine DigiD haben, können Sie das Antragsformular bei der Steuerbehörde in Heerlen unter der Telefonnummer +31 55 538 53 85 beantragen. Bitte halten Sie Ihre Bürgerservicenummer (BSN) bereit. Die Formulare werden an die Adresse geschickt, die bei der Steuerbehörde bekannt ist.
Pflegeversicherung in den Niederlanden (WLZ)
Wer in den Niederlanden arbeitet, von dort Rente bezieht sowie mitversicherte Familienangehörige haben Anspruch auf die Krankenversicherungsleistungen. Darüber hinaus können sie Leistungen im Rahmen des WLZ (Gesetz zur langfristigen Gesundheitsversorgung) – in etwa vergleichbar mit der deutschen Pflegeversicherung –in Anspruch nehmen. Dieses Gesetz deckt besondere Kosten ab, wenn die Leistungen in den Niederlanden erfolgen. Dazu gehören u. a.:
- Versorgung in einem Krankenhaus oder Sanatorium, wenn der Aufenthalt länger als ein Jahr dauert
- Versorgung in einem Pflegeheim
Den Antrag für eine Versorgung im Rahmen des WLZ in den Niederlanden können Sie selbst stellen; meistens stellt diesen jedoch ein Arzt oder Spezialist in den Niederlanden.
Weitere Informationen, alle entsprechenden Formulare und deren Erläuterung finden Sie auf der Website des Centrum Indicatiestelling Zorg (CIZ): www.ciz.nl. CIZ ist zuständig für die Einstufung des individuellen Pflegebedarfs.
Was folgt nach der Einstufung des Pflegebedarfs?
Vertragsversicherte (u.a. mitversicherte Familienangehörige und Rentner), die in Deutschland wohnen und Pflege in den Niederlanden in Anspruch nehmen möchten, finden Informationen unter www.zilverenkruis.nl/naarnederland. Zilveren Kruis ist der für sie zuständige Gesundheitsdienst. Wenn Sie mehr über Ihre Ansprüche oder mögliche Zuzahlungen wissen möchten, wenden Sie sich ans Zilveren Kruis:
Zilveren Kruis Groep Buitenlands Recht
Postbus 650
7300 AR APELDOORN
gbr@zilverenkruis.nl
+31 33 445 68 70
Pflegeleistungen ohne Versicherung in den Niederlanden
Sie wohnen in Deutschland, sind hier privatversichert und möchten und in den Niederlanden Pflegeversicherungsleistungen (nach dem WLZ) in Anspruch nehmen? Dann gilt für Sie eine Wartezeit. Die Wartezeit ist abhängig von der Zeit, in der Sie nicht gesetzlich versichert (familienversichert, freiwillig oder pflichtversichert) waren. Für jedes Jahr, dass Sie nicht gesetzlich versichert waren, beträgt die Wartezeit einen Monat. Die maximale Wartezeit liegt bei 12 Monaten. Sind Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, gilt für Sie keine Wartezeit. Sie müssen jedoch in die Niederlande umziehen, bevor Sie niederländische Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Zusätzliche kommunale Leistungen
Die niederländischen Kommunen gewähren darüber hinaus Leistungen, die die WLZ ergänzen z.B. Taxifahrten oder Rollstühle. Diese Leistungen können Sie nicht bekommen, wenn Sie in Deutschland wohnen. Für diese Leistungen sind die deutschen Regelungen zutreffend.