Arbeitnehmer in Belgien zahlen ihre Lohnsteuer (bedrijfsvoorheffing / Berufssteuervorabzug / précompte professionnel) in Belgien. Das gilt auch, wenn Sie in Deutschland wohnen und in Belgien arbeiten. Grenzgänger können unter bestimmten Voraussetzungen auch Abzugsposten (aftrekposten/déduction fiscal) und andere Steuervorteile (tegemoetkomingen/avantage fiscal) des belgischen Steuersystems geltend machen. Das ist davon abhängig, ob mindestens 75% ihres Einkommens in Belgien zu versteuern ist.
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Belgien arbeiten, fallen Sie unter das belgische Sozialversicherungsrecht. Das heißt aber nicht, dass Sie alle Ansprüche in Deutschland verlieren. Einige Dinge sind ganz anders geregelt, aber einiges bleibt gleich. Wenn Sie zum Beispiel in Belgien krankenversichert sind, können Sie trotzdem über Ihre deutsche Krankenkasse die deutschen Krankenkassenleistungen in Anspruch nehmen und weiterhin zu Ihrem Arzt in Deutschland gehen. Dazu müssen Sie sich beitragsfrei in einer deutschen Krankenkasse einschreiben.
Falls Sie vollständig arbeitslos werden, müssen Sie in Deutschland Ihr Arbeitslosengeld beantragen.
Wenn Sie Kinder haben und Ihr Partner (oder anderer Elternteil) in Deutschland arbeitet, wird vorrangig das deutsche Kindergeld ausgezahlt Es kann sein, dass über die belgischen Familienleistung auch eine Aufstockung erhalten, wenn das Kindergeld dort höher ist. Wenn Ihr Partner nicht arbeitet und keine Leistungen aus Deutschland empfängt, besteht vorrangiges Recht auf belgisches Kindergeld. Falls das deutsche Kindergeld höher ist, gibt es eine Aufstockung aus Deutschland. Dieses gilt auch, wenn Sie alleinerziehend sind und es in Deutschland keine andere Person mit Ansprüchen gibt.
Wenn Sie in Belgien arbeiten, bauen Sie eine belgische Altersrente auf (Rustpensioen/pension de vieillesse). Eine Art Betriebsrente oder Gruppenversicherung gibt es Belgien auch immer häufiger. Für das eventuelle Anrecht auf eine Witwenrente muss man verheiratet gewesen sein.
Arbeiten in mehreren Ländern
Wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten, können andere Regeln für Sie gelten, sowohl für die Sozialversicherungspflicht als auch für die Steuern. In solchen Fällen raten wir Ihnen, Kontakt zum Team GWO oder zu einem Grenzinfopunkt in Ihrer Nähe aufzunehmen und einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Allgemeine Informationen über die Arbeit in einem anderen EU-Land
Der Animationsfilm bietet allgemeine Informationen über die Arbeit in einem anderen EU-Land und die Folgen für Ihre Sozialversicherung. Für Ihre spezifische Situation wenden Sie sich bitte an einen Berater an einem GrenzInfoPunkt.