Kurz gesagt: Was Sie bei Ihrer Arbeitsaufnahme in Belgien beachten müssen
BIS-Nummer
Wenn Sie Ihre Arbeit in Belgien aufnehmen, benötigen Sie eine BIS-Nummer. Die BIS-Nummer ist eine einmalige Identifikationsnummer, die für alle Beziehungen zu belgischen Behörden (Finanzamt, Pensionsamt, Landesamt für soziale Sicherheit, etc.) benötigt wird.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen diese BIS-Nummer geben, bevor Sie Ihren Arbeitsvertrag abschließen.
Digitaler Schlüssel zum Interagieren mit belgischen Behörden
Im Rahmen der Digitalisierung wurde in Belgien ein sogenannter „Digitaler Schlüssel“ eingeführt, um digital mit den nationalen und regionalen Behörden in Kontakt zu treten. Dies ist grundsätzlich auch für Menschen mit Wohnsitz außerhalb Belgiens möglich. Es ist empfehlenswert, sich einen „digitalen Schlüssel“ zuzulegen, da dieser den Verwaltungsalltag der Bürger erheblich vereinfacht.
Weitere Informationen rund um den „Digitalen Schlüssel“ finden Sie auf der Webseite der belgischen Behörde CSAM.
Registrierung Krankenkasse
Bei Arbeitsaufnahme in Belgien sind Sie grundsätzlich auch in Belgien gegen Krankheitskosten versichert. Sie müssen sich dafür bei einem belgischen Krankenversicherer (Mutualiteit / Mutualité) Ihrer Wahl anmelden.
Nach der Anmeldung beantragen Sie bei Ihrer belgischen Krankenkasse ein S1-Formular und reichen dies bei Ihrer ehemaligen gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ein. Damit können Sie die Gesundheitsversorgung beitragsfrei in Deutschland weiterhin in Anspruch nehmen. Sie können auch das belgische Gesundheitssystem nutzen.
Mehr hierzu lesen Sie in dem Kapitel auf unserer Webseite zum Thema Krankenversicherung
Steuern
Wenn Sie weiterhin in Deutschland wohnen, gelten Sie in Belgien grundsätzlich als Gebietsfremder. Sie können jedoch einem Einwohner gleichgestellt werden, wenn sie folgende Voraussetzung erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie 75 % oder mehr Ihres Einkommens in Belgien verdienen. Dann können Sie die belgischen Steuerabzüge in Anspruch nehmen.
Wenn Sie in Belgien arbeiten, müssen Sie zusätzlich zu Ihrer belgischen Steuererklärung eventuell auch eine deutsche Steuerklärung abgeben. Dies müssen Sie mit dem deutschen Finanzamt klären.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Steuern
Antrag auf Kindergeld
Wenn Sie in Belgien eine Arbeit aufnehmen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschlag zum deutschen Kindergeld. Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Anzahl Kinder ab.
In Belgien gibt es neben dem Kindergeld eine weitere Leistung, die sogenannte Geburtsprämie. Auf diese haben Sie ebenfalls Anspruch, falls Sie nicht in Belgien leben, dort aber berufstätig sind.
Erkundigen Sie sich dazu bei der belgischen Kindergeldstelle in der Region Ihres Arbeitgebers.
Mehr hierzu lesen Sie auf unserer Webseite zum Thema Kindergeld .
Nutzen Sie diese Website, auf der Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Themen und Links zu verschiedenen Einrichtungen finden