In welchem Land sind sie steuerpflichtig?
Dies ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland geregelt. Den Text dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Sie zahlen in Belgien Steuern auf das Einkommen, das Sie aus Belgien beziehen. Informationen zu der Steuer der „Gebietsfremden“ gibt es hier auf Deutsch. In dieser Hinsicht kann es allerdings einige Ausnahmen geben. Sie können dazu Kontakt mit BELINTAX, Kontaktstelle der belgischen Finanzverwaltung bzgl. der Besteuerung in grenzüberschreitenden Fällen aufnehmen: belintax@minfin.fed.be oder +32 (0)2 576 34 70
Die Höhe der Steuern hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Faktor wäre zum Beispiel, ob Sie unterhaltsberechtigte Personen zu versorgen haben. Wenn Ihr Partner beispielsweise ein niedriges (oder kein) Einkommen bezieht oder Sie unterhaltsberechtigte Kinder haben, zahlen Sie weniger Steuern.
Die persönlichen Umstände von Grenzgängern werden in Belgien nicht immer berücksichtigt. Dies hängt davon ab, ob Ihr Einkommen zu 75% oder mehr in Belgien besteuert wird. Nur in diesem Fall haben Sie Anrecht auf dieselben steuerlichen Vergünstigungen wie eine in Belgien lebende Person.
Achtung: Im ersten Jahr der Arbeitsaufnahme in Belgien kann es schwierig sein, diese 75%-Grenze zu erreichen. Dies gilt es bei der ersten Steuererklärung in Belgien zu beachten.
In welchem Land müssen Sie Ihre Steuererklärung abgeben?
In Belgien sind Sie mit Erhalt der BIS-Nummer automatisch bei der belgischen Finanzverwaltung registriert.
Sie erhalten dann einen Vordruck für Ihre Steuererklärung in Belgien im Regelfall im Herbst. Sie müssen selbst mit dem deutschen Finanzamt klären, ob dort auch noch eine Steuererklärung eingereicht werden muss.
In Belgien tragen Sie Ihr in Belgien steuerpflichtiges Einkommen (Bruttoeinkommen minus Sozialabgaben) in die belgische Steuererklärung ein.
Ihr deutsches(Netto-)Einkommen geben Sie ebenfalls an. Dies wird allerdings nicht in Belgien versteuert und erhöht auch nicht die Progression, sondern dient zur Beurteilung der 75%-Regel.
In Deutschland geben Sie Ihr Welteinkommen an. Ihr belgisches Einkommen wird in Deutschland nicht nochmals versteuert.
Die relevanten Steuerdokumente werden Ihnen in Belgien automatisch zugestellt.
Sind Hypothekenzinsen steuerlich abzugsfähig?
Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Belgien die Möglichkeit, Hypothekarzinsen für das Eigenheim steuerlich geltend zu machen. Dieser „Wohnungsscheck“ (cheque habitat in der Wallonie) gilt jedoch nicht automatisch. Auch ist er in Flandern mittlerweile abgeschafft. Für Arbeitnehmer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gelten die Regelungen der Wallonie. Er setzt voraus, dass 75% Ihres Einkommens in diesem Kalenderjahr in Belgien steuerpflichtig sind. Darüber hinaus müssen weitere wichtige Voraussetzungen erfüllt sein, wobei insbesondere das Jahr des Eigenheimerwerbs eine Rolle spielt. Sie können dazu Kontakt mit BELINTAX, Kontaktstelle der belgischen Finanzverwaltung bzgl. der Besteuerung in grenzüberschreitenden Fällen aufnehmen: belintax@minfin.fed.be oder +32 (0)2 576 34 70