Minijob in Deutschland

Wenn man in den Niederlanden lebt, ist es nicht immer ratsam, in Deutschland Teilzeit zu arbeiten, insbesondere wenn es um einen Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung geht.

Ein Minijob ist als Nebenjob gedacht. Sie können bis zu 538 € im Durchschnitt pro Monat hinzuverdienen (ab den 1. Januar 2024). Der Job selbst ist ein Job, der nicht versicherungspflichtig ist. Das bedeutet, dass, wenn Sie kein anderes Einkommen haben, der Job nicht gewährleistet, dass Sie sozialversichert sind. Sie haben z.B. keine gesetzliche Krankenversicherung. Ein Einwohner Deutschlands erhält neben einer Leistung oder einem anderen Arbeitsplatz auch einen Minijob. Es besteht eine Krankenversicherung, die über diese Leistung oder Stelle abgedeckt ist. Der Partner einer versicherten Person kann auch einen Minijob ausüben, weil er mit der versicherten Person mitversichert ist.

Allgemeine Informationen über einen Minijob in Deutschland und die Kombination mit einer Rentenleistung aus den Niederlanden oder Deutschland können Sie in einer deutschsprachigen Broschüre der Gesetzlichen Krankenversicherungen nachlesen

Problem Minijob

Wenn Sie in den Niederlanden leben und in Deutschland arbeiten, werden Sie ein Grenzgänger. Nach den europäischen Vorschriften unterliegen Sie nur dem  deutschen Sozialversicherungsrecht. Wenn Sie in Deutschland nicht sozialversichert sind, haben Sie keine Versicherung in den Niederlanden oder in Deutschland. In den Niederlanden bauen Sie keine AOW-Leistungen auf und die niederländische Krankenversicherung läuft aus.

Wenn Sie in den Niederlanden eine Rentenleistung erhalten, wie z.B. eine AOW- oder WIA-Leistung, dann gilt die Regel, dass die Arbeit das Sozialversicherungsrecht bestimmt und Sie nicht mehr von den niederländischen Sozialversicherungen abgedeckt sind. Auch dann bauen Sie keine AOW auf und sind auch nicht mehr in den Niederlanden krankenversichert.

Es gibt jedoch Lösungen, um die größten Probleme zu bewältigen. Wenn Sie einen Minijob haben, können Sie bei einer deutschen Krankenkasse für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung eine freiwillige Versicherung abschließen. Mit dieser Versicherung können Sie die niederländische Krankenversicherung (ZVW) und Pflegeversicherung (WLZ) in den Niederlanden über die Krankenkasse CZ in Anspruch nehmen. Der Nachteil ist, dass diese Versicherung teurer ist und es keinen Anspruch auf Krankenversicherungszuschuss (zorgtoeslag) in den Niederlanden gibt. Wenn Sie eine niederländische Rente haben, müssen Sie auch Beiträge an die Krankenkasse für diese Rente zahlen.

Es ist auch möglich, in Deutschland in die deutsche Rente einzuzahlen, aber die deutsche Rente hängt vom Einkommen ab. Infolgedessen wird die AOW-Lücke über die in Deutschland geleisteten Jahre nicht durch die deutsche Rente ausgeglichen. Dies kann bei Bedarf durch eine freiwillige Versicherung des AOW bei der SVB ausgeglichen werden. In diesem Fall müssen Sie Beiträge an die SVB zahlen.

In den meisten Fällen ist ein Minijob finanziell nicht vorteilhaft und hat viele Nachteile, aber es gibt immer Ausnahmen.

Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten und auch einen Minijob in Deutschland haben. Die europäischen Vorschriften sehen vor, dass Sie nur in den Niederlanden sozialversichert sind, auch für Ihren Job in Deutschland. Nicht Sie haben einen Nachteil, sondern Ihr deutscher Arbeitgeber. Er muss für diesen Minijob Sozialversicherungsbeiträge an die niederländischen Steuerbehörden zahlen. Da dies für den deutschen Arbeitgeber mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, wird oft auf einen Arbeitsvertrag verzichtet.

Wenn Sie einen „normalen“ Job in Deutschland und einen Minijob in Deutschland haben, wird dies keine Probleme bereiten. Sie sind in Deutschland auf Grund Ihrer sozialversicherten Arbeit versichert. Bitte berücksichtigen Sie alle Steuerbescheide in Deutschland.

Sie wohnen in Deutschland und erhalten nur eine niederländische Rentenleistung, wie z.B. eine AOW-, WIA- oder WAO-Leistung? Wenn Sie dann einen Minijob in Deutschland haben, bleiben Sie über das CAK gegen Krankheitskosten in den Niederlanden versichert. Sie müssen jedoch Beiträge an die CAK in den Niederlanden über Ihr Einkommen zahlen.

Gleichzeitig Arbeitslosenleistung (WW) und Minijob

Es ist wichtig zu wissen, dass ein niederländisches Arbeitslosengeld mit Arbeit gleichgesetzt wird. Bekommen Sie Arbeitslosengeld und haben Sie auch einen Minijob in Deutschland? Wenn ja, bestimmt die Höhe der WW-Leistung, ob Sie von der niederländischen oder deutschen Sozialversicherung gedeckt sind. Wenn die WW-Leistung 25% oder mehr des Gesamteinkommens beträgt, sind Sie weiterhin durch das niederländische Sozialversicherungssystem gedeckt und der deutsche Arbeitgeber muss die Beiträge für das niederländische Sozialversicherungssystem an das niederländische Finanzamt zahlen.

Minijobzentrale

Die Website der Minijobzentrale weist ausdrücklich auf die Risiken hin, wenn jemand in den Niederlanden lebt und einen Minijob in Deutschland hat.

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