Wohnen in Deutschland und ein Minijob

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten und einen Minijob in Deutschland haben, hat das Konsequenzen für den Arbeitgeber in den Niederlanden oder in Deutschland. Der Minijob in Deutschland ist eine normale Beschäftigung, die Besonderheit dabei ist, dass Sie in Deutschland aufgrund des Minijobs nicht versicherungspflichtig sind. Nach der EU-Verordnung 883/2004 zählt diese Beschäftigung jedoch bei der Beurteilung, ob Sie in den Niederlanden oder in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind. Hier gelten die normalen Regeln. Übrigens: In den Niederlanden gibt es keine Minijobs.

Wenn der Minijob in Deutschland 25 % oder mehr Ihrer Gesamtarbeitszeit (niederländische und deutsche Stunden zusammen) ausmacht, fallen Sie unter die deutsche Sozialversicherung. Das bedeutet, dass der niederländische Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge an Ihre Krankenkasse in Deutschland abführen muss und Sie nicht in der niederländischen Sozialversicherung versichert sind.

Wenn der Minijob in Deutschland weniger als 25 % der Gesamtarbeitszeit ausmacht, bedeutet dies, dass der deutsche Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nach niederländischem Recht an die niederländischen Steuerbehörden abführen muss. Sie fallen dann unter die niederländische Sozialversicherung. Ihr deutscher Arbeitgeber darf Sie nicht bei der Minijobzentrale anmelden, weil es sich bei Ihrer Tätigkeit in Deutschland um eine versicherungspflichtige Beschäftigung in den Niederlanden handelt.

Beachten Sie, dass es sich auf Ihre Rente auswirken kann, wenn die Beiträge nicht ordnungsgemäß gezahlt wurden.

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