Freiwillige Partnerversicherung Altersrente AOW

Der Arbeitnehmer, der in Deutschland wohnt und in den Niederlanden arbeitet, ist für die Altersrente AOW pflichtversichert. Das ist eine individuelle gesetzliche Rente. Wenn der Arbeitnehmer stirbt, hat der Partner keinen Anspruch auf diese Altersrente. Der Partner kann in den Niederlanden eine freiwillige Versicherung für die Altersrente (AOW) abschließen. Dafür gelten aber Bedingungen:

  • Die freiwillige Versicherung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden, nachdem der Grenzgänger die Arbeit in den Niederlanden aufgenommen hat.
  • Die Partner müssen verheiratet sein.
  • Der Partner darf nicht an einer Pflichtrentenversicherung in Deutschland teilnehmen.
  • Die Versicherung kann nur für den Zeitraum geschlossen werden, in dem der Grenzgänger in den Niederlanden versichert ist.
  • Bei Rentenantritt des Grenzgängers endet die freiwillige Versicherung des Partners.

Heiraten Sie und Ihr Partner, nachdem Sie Ihre Arbeit als Grenzpendler begonnen haben? Dann kann der (Ehe-)partner sich innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung freiwillig versichern. Ihr Partner muss auch den oben genannten Bedingungen entsprechen.

Meistens können Sie sich für maximal 10 Jahre freiwillig versichern. Es gibt Ausnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an den SVB.

Es ist auch möglich, sich freiwillig für eine Anw-Leistung zu versichern (Hinterbliebenenleistung). Diese ist separat zu versichern, auch über den SVB. Wenn der Partner beim Tod des Grenzgängers eine Anw-Leistung in den Niederlanden erhält, kann die freiwillige Versicherung für die AOW trotz des eventuellen Ablaufs der 10-Jahresfrist weiterlaufen.

Kosten freiwillige AOW Versicherung

Die freiwillige AOW Versicherung ist nicht kostenlos, dafür ist ein Beitrag zu zahlen. Dieser Beitrag ist anhängig vom Einkommen. Der Beitrag liegt 2023 bei mindestens € 558 und bei höchstens € 5.588. Bei einem Einkommen des Partners bis ca. € 9.000 brutto pro Jahr ist der Mindestbeitrag zu zahlen. Hat der Partner ein deutlich höheres Einkommen, lassen Sie sich von einem Berater des GrenzInfoPunkts beraten, ob es sinnvoll ist, eine freiwillige Versicherung abzuschließen.

Informationen und Beantragung der freiwilligen AOW Versicherung

Auf der Website der ,Sociale Verzekeringsbank’ (SVB) erhalten Sie Informationen über die freiwillige Versicherung und die Berechnung des Beitrags: www.svb.nl

Das Antragsformular für die freiwillige Versicherung finden Sie hier: Antrag auf freiwillige AOW Versicherung

Natürlich können Sie sich auch an die Berater vom GrenzInfoPunkt wenden.

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