Krankengeld und Lohnfortzahlung

In diesen Film wird erläutert, wie die Vorschriften sind, wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten und krank werden.

Lohnfortzahlung

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten und krank werden, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn (teilweise) fort. Die Dauer dieser Lohnfortzahlung beträgt in der Regel bis zu 104 Wochen. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es kein Krankengeld von der Krankenkasse.

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, weiterhin 70% Ihres Bruttogehalts zu zahlen. In den meisten Tarifverträgen (cao) ist festgelegt, dass Sie im ersten Krankheitsjahr Anspruch auf 100 % Ihres Bruttogehalts haben.

Aufgrund der langen Dauer der Lohnfortzahlung, hat der Arbeitgeber ein Interesse, zu prüfen, ob Sie krank sind oder nicht – einen Krankenschein wie in Deutschland gibt es in den Niederlanden nicht.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie in die Arbeit wiedereinzugliedern. Zu diesem Zweck hat er eine Art Betriebsarzt (ARBO-dienst) beauftragt, bei längerer Krankheit Kontrollen durchzuführen und Möglichkeiten der Wiedereingliederung aufzuzeigen.

Lohnfortzahlung / Krankengeld bei befristeten Arbeitsverträgen

Besonderheiten bei Zeitarbeit

Arbeitgeber ist Eigenrisikoträger

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