In diesen Film wird Ihnen erläutert, wie die Vorschriften bei Krankheit sind, wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten.
Die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgt in den Niederlanden anders als in Deutschland, da der niederländische Arzt keinen Krankenschein ausstellen darf. Der Unterschied bei den Vorschriften ist unter anderem auf die Lohnfortzahlungs- und Wiedereingliederungspflichten des Arbeitgebers zurückzuführen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 70 % des zuletzt verdienten Lohns bis zu einer Höchstdauer von 104 Wochen weiter zu zahlen. Ein Zuschlag kann per Tarifvertrag vereinbart werden. Die meisten Tarifverträge finden Sie auf den Websites der Gewerkschaften FNV und CNV.
Krankmeldeverfahren beim Arbeitgeber
Wenn Sie krank sind, rufen Sie zunächst Ihren niederländischen Arbeitgeber an und verabreden mit ihm die nächsten Schritte. Meistens schaltet der Arbeitgeber seinen Arbodienst (in etwa vergleichbar mit einem Betriebsarzt) ein, um Ihre Situation zu besprechen und Ihre Wiedereingliederung zu begleiten.
Es ist ratsam bei Krankheit zum deutschen Hausarzt zu gehen. Bekommen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“ / arbeidsongeschiktheidsverklaring) von Ihrem Hausarzt oder Facharzt? Reichen Sie diese dann bei Ihrem Arbeitgeber oder seinem Arbodienst ein.
Krankengeld von UWV?
Bekommen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“ / arbeidsongeschiktheidsverklaring) von Ihrem Hausarzt oder Facharzt? Wenn Sie statt der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld vom UWV erhalten, reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim UWV ein. Krankengeld wird uA bezahlt wenn der Arbeitsvertrag ausläuft und Sie Krank sind. Um den Anspruch auf Leistung festzustellen, benötigt das UWV die Krankmeldung.
Geben Sie auf diesem Formular immer Ihre Burgerservicenummer (BSN) an.