Arbeitslosigkeit

In diesem Film wird Ihnen auf Niederländisch erläutert, wie die Vorschriften bei Arbeitslosigkeit sind, wenn Sie in den Niederlanden wohnen und in Deutschland arbeiten.

Sie wohnen in den Niederlanden, arbeiten in Deutschland und werden arbeitslos?

Wenn Sie Grenzgänger sind, dann beantragen Sie im Normalfall Arbeitslosenleistungen in den Niederlanden. Ob Sie in den Niederlanden oder in Deutschland Arbeitslosenleistungen beantragen müssen, hängt davon ab, ob Sie vollständig arbeitslos oder teilarbeitslos werden.

Vollständige Arbeitslosigkeit

Wenn Sie vollständig arbeitslos werden, beantragen Sie in den Niederlanden beim UWV (UWV-Website mit weiteren Informationen) eine Arbeitslosenleistung, ‚WW‚ genannt. Dafür brauchen Sie von der deutschen Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur) das Formular PDU1. Dieses Antragsformular (Website Bundesagentur für Arbeit) schicken Sie an die Arbeitsagentur, in deren Bereich Sie in Deutschland gearbeitet haben. Auf der Startseite der Agentur für Arbeit können Sie den Ort angeben, wo Sie gearbeitet haben und erhalten die Adresse.

Sie müssen eine Woche vor Beginn der Arbeitslosigkeit die WW-Leistung beim UWV beantragen.

Wenn Sie arbeitslos sind und eine Arbeitslosenleistung vom UWV erhalten, haben Sie die Möglichkeit, maximal drei Monate mit Beibehaltung Ihrer Leistung nach Deutschland umzuziehen und dort Arbeit zu suchen. Dies benötigen dazu das Formular PDU2 (Website UWV), welches Sie auch beim UWV beantragen.

Teilarbeitslosigkeit

Wenn Sie teilweise in Deutschland arbeiten oder Ihr Arbeitsvertrag teilweise aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Feuer, Frost oder Rezession ausgesetzt wird, müssen Sie in Deutschland bei der Agentur für Arbeit Ihre Leistung beantragen. Sie fallen in die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit in der Region Ihres Arbeitgebers. Adressen erfahren Sie auf der Website der Agentur für Arbeit. Die allgemeine Telefonnummer der Agentur für Arbeit lautet 0049 911 1203 1010.

Im Falle einer (Teil-)Kündigung hat Ihr Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung übermittelt. Es ist ratsam, Ihren Arbeitgeber um eine Kopie dieser Bescheinigung zu bitten.

Um Ihre niederländischen Arbeitszeiten nachzuweisen, benötigen Sie ein Formular PDU1 vom UWV.

UWV ist telefonisch erreichbar unter der Nummer 0031-888982001

Arbeitslosigkeit durch Insolvenz des Arbeitgebers

Bei Insolvenz des Arbeitgebers in Deutschland haben Sie zunächst Anspruch auf nicht ausgezahlten Lohn, das so genannte Insolvenzgeld (Website Bundesagentur für Arbeit). Diese Leistung können Sie bei der Arbeitsagentur beantragen, in deren Zuständigkeit Ihr Arbeitgeber fällt.

Wenn der Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist beendet wird, können Sie bei der deutschen Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragen für die Zeit der Kündigungsfrist. Außerdem können Sie den Lohn der während dieser Kündigungsfrist fällig wäre beim Insolvenzverwalter einfordern. Diese sollte dann aus der Konkursmasse bezahlt werden. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie während der Kündigungsfrist keine Gehaltszahlungen erhalten.

Nach Ablauf dieser Kündigungsfrist müssen Sie beim UWV in den Niederlanden Arbeitslosengeld (WW) beantragen. Wenn keine Kündigungsfrist gilt, sind Sie sofort voll arbeitslos und müssen Sie direkt beim UWV Arbeitslosengeld beantragen.

Wenn Sie nach dem Konkurs weiterarbeiten, zahlt der Insolvenzverwalter Ihren Lohn.

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