Wenn Sie in Deutschland arbeiten, haben Sie Anspruch auf verschiedene Urlaubsregelungen und Zahlungen. Dies hängt jedoch nicht nur von Ihren, sondern auch von den Umständen des anderen Elternteils ab.
Sie müssen sich dabei gut über Ihre Rechte informieren.
Mutterschaftsurlaub
In Deutschland beginnt der Mutterschaftsurlaub sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Zusammengenommen also 14 Wochen. In dieser Zeit zahlt Ihnen Ihre deutsche Krankenkasse 13€ pro Kalendertag und der Arbeitgeber stockt auf den durchschnittlichen Nettolohn auf (Mutterschutzlohn).
Elternzeit und Elterngeld
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, haben Sie Anspruch auf deutsche Elternzeit. Dies ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, und dies ist möglich bis Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. In dieser Zeit bleiben Sie in Deutschland sozialversichert, da der Arbeitsvertrag weiter Bestand hat.
Ab dem Tag der Geburt können Sie mindestens zwei und höchstens 14 Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche in dieser Zeit arbeiten. Diese Periode kann auf beide Elternteile verteilt werden, und zwar auch dann, wenn der andere Elternteil nicht in Deutschland berufstätig und versichert ist. Bei der Verteilung ist zu beachten, dass ein Elternteil maximal 12 Monate beanspruchen kann. Es gibt auch Möglichkeiten ElterngeldPlus und Partnerbonusmonate zu beantragen unter gewissen Bedingungen.
Seit April 2024 können beide Elternteile Basiselterngeld nur noch für einen Monat parallel beziehen, und auch dies nur bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. Wenn Eltern mehr als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen möchten, muss sich mindestens ein Elternteil für das ElterngeldPlus entscheiden.
Auch ändert sich die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben: Diese wird für Geburten ab 1. April 2024 abgesenkt auf ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende und auf 175.000€ ab April 2025.
Für den in Belgien berufstätigen Partner muss dieser natürlich mit seinem belgischen Arbeitgeber eine Regelung zur Arbeitszeitreduzierung finden. Informationen zu belgischem Zeitkredit und/ oder Elternurlaub finden Sie dies auf der Seite des LfA. Etwaige Leistungen aus Belgien werden dann ggf. auf das deutsche Elterngeld angerechnet. Weitere Informationen über die deutsche Elternzeit und Elterngeld finden Sie auf der Seite des deutschen Bundesministeriums.
Geburts- oder Adoptionsprämie
In Belgien haben Sie Anspruch auf die Geburtsprämie, auch wenn Sie nicht in Belgien arbeiten. Wenn Sie ein Kind adoptieren, haben Sie Anspruch auf die Adoptionsprämie.
Diese Prämien zahlen die Gliedstaaten seit 2019 eigenständig aus:
- In der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen Sie diese bei dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Geburtsprämie erhält hier jedes Kind, das seinen ersten Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat. In 2024 beträgt diese 1.376,16 €/Kind.
- In Flandern ist dies fons und dort beträgt die Prämie 1.238,78 €.
- In der Wallonie ist dies 1.340,90 € über famiwal.
- In Brüssel beträgt der Betrag 1.340,90€ über famiris.
Anspruch auf Kindergeld
Sie haben Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Ist der andere Elternteil in Belgien erwerbstätig oder bezieht dort andere Leistungen, erhalten Sie das Kindergeld vorrangig aus Belgien. Ist das deutsche Kindergeld höher als die belgische Leistung, wird der Betrag aus Deutschland um die Differenz aufgestockt.
Die Kindergeldregelungen haben sich in Belgien 2019/2020 grundlegend geändert, da diese nun durch die Gemeinschaften verantwortet werden. Es kommt dabei darauf an, wo die Kinder ihren Wohnsitz haben. Bezieht der andere Elternteil kein Einkommen, zahlt Deutschland direkt deutsches Kindergeld aus. In diesem Fall zahlt Belgien gegebenfalls einen Ausgleich aufgrund des Wohnsitzes in Belgien.
Die entsprechenden Beträge variieren von Gemeinschaft zu Gemeinschaft und können unter den enstprechenden Links nachgeschlagen werden.
- Ist dies die Wallonie, so ist die famiwal zuständig,
- in Flandern ist es fons,
- in der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Ministerium der DG und
- in Brüssel famiris.
Das (zusätzliche) deutsche Kindergeld müssen Sie bei der zuständigen Familienkasse beantragen.
Für in Belgien wohnende Familien ist die Familienkasse des Saarlandes zuständig:
Postanschrift
- Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland
55149 Mainz
Das deutsche Kindergeld beträgt 250 € pro Kind pro Monat.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Familienkasse oder Ihrem nächsten GrenzInfoPunkt.
Kinderzuschlag
Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld. Diese Leistung steht, laut Familienkasse, ab 1.7.2022 nur noch Einwohnern von Deutschland zu.
Mittlerweile gab es nach einem Rechtsstreit mindestens schon eine Einzelfallentscheidung, bei der keine Wohnsitzanforderung gestellt wurde. In diesem Fall hat sich der Antrag mit Widerspruch und weiteren Rechtsmitteln also gelohnt. Insgesamt jedoch hält die Familienkasse weiter an der Wohnsitzanforderung fest.