Wenn Sie zum ersten Mal in den Belgien arbeiten, kann sich viel ändern. Beispielsweise werden Sie einem anderen Steuersystem, der belgischen Sozialversicherung und einer anderen Arbeitskultur begegnen. Sie werden sich auch mit einem anderen Arbeitsrecht befassen müssen.
Informationen darüber, wie Sie eine Stelle finden und sich darauf bewerben, finden Sie unter auf unserer Webseite unter Arbeit suchen.
Die belgischen Urlaubsregelungen, insbesondere zum Urlaubsanspruch und zum Urlaubsgeld unterscheiden sich teilweise erheblich zu den Regelungen in Deutschland. Die Informationen finden Sie auf unseren Webseiten Urlaubsregelungen und Urlaubsgeld
Unter dem Kapitel Arbeitsrecht finden Sie Informationen über Arbeitsverträge, Kündigungsfristen und Lohn.
Wir informieren Sie unter dem Kapitel zu den belgischen Sonderurlaubsregelungen, wie zum Beispiel für Arztbesuche oder Hochzeiten. Auch Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub sind gesetzlich geregelt.
Tarifverträge – die paritätischen Kommissionen
In Belgien werden alle Löhne und Gehälter gesetzlich in so genannten paritären Kommissionen (PK commision paritaire / paritaire comités) geregelt, die jeweils für gesamte Branchen allgemein verbindlich erklärt wurden.
In vielen Bereichen baut man neben der gesetzlichen Rente auch eine betriebliche Rente auf, die Gruppenversicherung genannt wird. Eine kurze Erklärung dazu finden Sie unter dem Thema Zusatzrenten
Die PKs sind auf der Website „Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung zu finden.
Eine konsolidierte Version dieser nationalen kollektiven Arbeitsabkommen kann über den folgenden Link eingesehen werden: https://cnt-nar.be/fr/documents/cct-par-ndeg.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unser Seite unter Lohn/Gehalt.