Krankenversicherung

In Belgien besteht Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie in Belgien sozialversichert sind, müssen Sie einer belgischen Krankenkasse beitreten. Um auch in Deutschland die medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich ebenfalls in Deutschland bei einer Krankenkasse versichern. Hierfür benötigen Sie das Formular S-1 (E 106), das Sie von Ihrer belgischen Krankenkasse erhalten.

Sie haben Anspruch auf medizinische Versorgung in Belgien und in Deutschland. Die Kosten für medizinische Behandlung werden erstattet – so wie in dem Land, in dem Sie die medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, üblich.

Neben der Krankenversicherung besteht in Belgien nur in Flandern eine Pflegeversicherung ab dem Alter 26 Jahren. Diese nennt man die Flämische Soziale Schutzversicherung und sie dient als Versicherung für eine Kostenbeteiligung bei bestimmten nicht‑medizinischen Pflegeleistungen für pflegebedürftige Personen. Der Beitrag hierfür beträgt seit 2026 100,00 € pro Jahr. Diese interveniert in Kosten bestimmter nicht-medizinischer Pflege.

Sie finden beim Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung eine Liste aller belgischen Krankenkassen, denen Sie beitreten können.

Für die Basiskrankenversicherung werden die Beiträge direkt von Ihrem Lohn einbehalten. Diese sind enthalten in den insgesamt 13,07% Beiträgen zur Sozialen Sicherheit. Darüber hinaus ist es verpflichtend, eine Krankenversicherung abzuschließen. Sie haben die Wahl, sich entweder bei einer Krankenkasse (Mutualität) oder bei der Hulpkas voor Ziekte- en Invaliditeitsverzekering (HZIV) anzumelden.

Die Mitgliedschaft bei der HZIV ist kostenlos. Die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse ist gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags möglich. Je nach Region/Provinz variiert dieser Mitgliedsbeitrag:

  • zwischen 99,60 € und 127,20 € pro Jahr in Brüssel und Flämisch‑Brabant (Stand: Januar 2026)
  • zwischen 108,60 € und 127,20 € pro Jahr in Antwerpen, Limburg, Ostflandern und Westflandern (Stand: Januar 2026)
  • zwischen 114,00 € und 192,00 € pro Jahr in Hennegau, Lüttich, Luxemburg, Namur und Wallonisch‑Brabant (Stand: Januar 2025)

Zusätzlich zur Pflichtversicherung können Sie auf freiwilliger Basis eine Krankenhausversicherung abschließen. Die Kosten dafür unterscheiden sich je nach Person und Versicherer.

Krankenversicherung Familienangehöriger

Sofern Ihr Ehepartner und/oder Ihre Kinder in Deutschland selbst gesetzlich krankenversichert sind, bleibt diese Pflichtversicherung bestehen.

Sind Ihr Ehepartner und/oder Ihre Kinder nicht in Deutschland gesetzlich versichert, sind sie in Belgien mitversichert. Dies bedeutet, dass Ihre deutsche Krankenkasse Ihre belgische Krankenkasse darüber informiert, welche Familienangehörigen in Belgien mitversichert sind. Ihre Familienangehörigen haben dann auch Anspruch auf medizinische Versorgung in Belgien und in Deutschland. Gleichwohl zahlen sie dann keine Beiträge mehr an die deutsche Krankenkasse.

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