Krankenversicherung

In Belgien besteht Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie in Belgien sozialversichert sind, müssen Sie einer belgischen Krankenkasse beitreten. Um auch in Deutschland die medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich ebenfalls in Deutschland bei einer Krankenkasse versichern. Hierfür benötigen Sie das Formular S-1 (E 106), das Sie von Ihrer belgischen Krankenkasse erhalten.

Sie haben Anspruch auf medizinische Versorgung in Belgien und in Deutschland. Die Kosten für medizinische Behandlung werden erstattet – so wie in dem Land, in dem Sie die medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, üblich.

Neben der Krankenversicherung besteht in Belgien nur in Flandern eine Pflegeversicherung ab dem Alter 26 Jahren. Diese interveniert in Kosten bestimmter nicht-medizinischer Pflege.

Sie finden beim Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung eine Liste aller belgischen Krankenkassen, denen Sie beitreten können.

Für die Basiskrankenversicherung werden die Beiträge direkt von Ihrem Lohn einbehalten. Diese sind enthalten in den insgesamt 13,07% Beiträgen zur Sozialen Sicherheit.

Bei den meisten Krankenkassen ist auch der Abschluss einer Zusatzversicherung verpflichtend, deren Beitrag zwischen 13€ und 15€ pro Monat betragen.

Wenn Sie diese Zusatzversicherung nicht wünschen, so können Sie sich versichern bei einer Hilfskasse (HKIV, CAAMI, HZIV)

Neben diesen Pflichtversicherungen können Sie sich auch freiwillig für Krankenhausbehandlung versichern. Die Kosten hierfür sind individuell verschieden.

Krankenversicherung Familienangehöriger

Sofern Ihr Ehepartner und/oder Ihre Kinder in Deutschland selbst gesetzlich krankenversichert sind, bleibt diese Pflichtversicherung bestehen.

Sind Ihr Ehepartner und/oder Ihre Kinder nicht in Deutschland gesetzlich versichert, sind sie in Belgien mitversichert. Dies bedeutet, dass Ihre deutsche Krankenkasse Ihre belgische Krankenkasse darüber informiert, welche Familienangehörigen in Belgien mitversichert sind. Ihre Familienangehörigen haben dann auch Anspruch auf medizinische Versorgung in Belgien und in Deutschland. Gleichwohl zahlen sie dann keine Beiträge mehr an die deutsche Krankenkasse.

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