Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

Sie sind in Belgien gegen Erwerbsunfähigkeit versichert. Sofern Sie krank werden und nicht arbeiten können, erhalten Sie zunächst einen Teil Ihres Lohns von Ihrem Arbeitgeber. Im Anschluss beziehen Sie im Krankheitsfall häufig eine Leistung Ihrer Krankenkasse.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Ist Ihre Krankheit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen? In diesem Fall erhalten Sie eine Leistung der Arbeitsunfallversicherung Ihres Arbeitgebers oder der Federaal agentschap voor beroepsrisico’s (Föderale Agentur für Berufsrisiken, Fedris). Weitere Informationen zu diesen Regelungen erhalten Sie von der Arbeitsunfallversicherung oder Fedris, der Föderalagentur für Berufsrisiken der belgischen Regierung.

Bedingungen

Damit Ihr Lohn im Krankheitsfall fortgezahlt wird, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber unmittelbar krankmelden und eine Krankmeldung (Frist je nach Arbeitsordnung) einreichen. Binnen zwei Tagen nach der Krankschreibung müssen Sie auch Ihrer deutschen Krankenkasse eine Krankmeldung übermitteln.

Seit 2026 ist es nur noch zweimal pro Kalenderjahr möglich, von dieser Verpflichtung für den ersten und einzigen Krankheitstag befreit zu werden. Der Arbeitnehmer, der von dieser Ausnahme Gebrauch macht, ist auch nicht verpflichtet, auf Aufforderung des Arbeitgebers ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Arbeitnehmer, der von dieser Ausnahme Gebrauch macht, bleibt jedoch verpflichtet, seinen Arbeitgeber sofort über seine Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Sie sind länger krank, und Ihr Arbeitgeber stellt die Zahlung (eines Teils) Ihres Lohns ein? Dann erhalten Sie über Ihre belgische Krankenkasse Krankengeld, sofern Sie in den sechs Monaten vor Ausbruch Ihrer Krankheit mindestens 120 Tage lang in Belgien und gegebenenfalls einem anderen EU-Land beschäftigt waren.

Höhe und Dauer Lohnfortzahlung

Wenn Sie krank werden, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn oder einen Teil Ihres Lohns fort.

  • Sie sind angestellt? Dann erhalten Sie noch einen Monat lang 100% Ihres Lohns. Danach erhalten Sie im Prinzip Krankengeld seitens der Krankenkasse.
  • Sie sind Arbeiter? Dann erhalten Sie die ersten sieben Tage 100% Ihres Lohns und vom 8. bis einschließlich dem 14. Tag 85,88% Ihres Lohns. Ab dem 15. Tag erhalten Sie bis zum Ende des ersten Monats noch 25,88% Ihres Lohns von Ihrem Arbeitgeber. Die restlichen 60% übernimmt Ihre Krankenkasse. Insgesamt beziehen Sie damit 85,88% Ihres Lohns. Danach erhalten Sie weiter Krankengeld seitens der Krankenkasse.

Wie hoch wird meine Zahlung, wenn ich keinen Lohn mehr erhalte?

Nach dem ersten Krankheitsmonat erhalten Sie von der Krankenkasse 60% des Lohns, den Sie vor dem ersten Krankheitstag erhalten haben. Für die Berechnung der Zahlung wird Ihr Lohn in einen Tageslohn umgerechnet.

Die Umrechnung in einem Tageslohn wird im System der 6-Tage-Woche vorgenommen, das heißt von Montag bis einschließlich Samstag. Bei einer Vollzeitbeschäftigung geht man von 26 erstattungsfähigen (d. h. gearbeiteten) Tagen pro Monat aus. Der Tageslohn darf jedoch nicht höher sein als 183,13 €. (Stand 2026).

Darüber hinaus gelten verschiedene Mindestbeträge. Während des dritten Krankheitsmonats beträgt die Mindestleistung pro Tag 63,01 €. Dasselbe gilt für den vierten, fünften und sechsten Krankheitsmonat. Abhängig von der Familiensituation kann die Mindestleistung pro Tag auf 79,51 € erhöht werden. Ab dem siebten Krankheitsmonat beträgt die Mindestleistung pro Tag 50,55 €. Auch hier kann die Mindestleistung abhängig von der Familiensituation wieder auf 79,51 € erhöht werden.

Die Leistung wird monatlich ausgezahlt. Da die Anzahl der erstattungsfähigen Tage pro Monat variieren kann, kann auch die Höhe der monatlichen Leistung unterschiedlich ausfallen.

Weitere Infos dazu finden Sie beim Landesamt für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV/INAMI/RIZIV) oder Ihrer belgischen Krankenkasse.

Länger als ein Jahr krank

Wenn Sie zwölf Monate lang krank sind, wird die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Im Anschluss können Sie eine belgische Invaliditätsleistung beantragen. Um diese Leistung beziehen zu können, muss Ihre Erwerbsunfähigkeit mindestens 66% betragen.

Wie hoch Ihre Leistung im Folgenden ausfällt, hängt von Ihren persönlichen Umständen und Ihrem früheren Lohn ab:

  • Wenn Sie eine Familie haben: 65 % Ihres Tageslohns (jedoch nicht mehr als 119,04 € pro Tag).
  • Als alleinstehende Person: 55 % Ihres Tageslohns (jedoch nicht mehr als 100,72 € pro Tag).
  • Wenn das Einkommen Ihres Partners über dem gesetzlichen Minimum liegt: 40 % Ihres Tageslohns (jedoch nicht mehr als 73,25 € pro Tag).
  • Wenn Ihr Partner kein Einkommen oder ein Einkommen unterhalb des gesetzlichen Minimums hat: 55 % oder 65 % Ihres letzten Lohnes – je nach Familiensituation.

Die Leistung wird monatlich ausgezahlt. Da sich die Anzahl der erstattungsfähigen Tage pro Monat unterscheiden kann, kann auch die Höhe der monatlichen Leistung variieren.

In mehrere Länder gearbeitet

Wenn Sie nicht nur in Belgien, sondern auch in Deutschland oder in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, müssen Sie die Leistungen in beiden Ländern beantragen.

Weitere Infos dazu finden Sie beim Landesamt für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV/INAMI/RIZIV).

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