Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

Sie sind in Belgien gegen Erwerbsunfähigkeit versichert. Sofern Sie krank werden und nicht arbeiten können, erhalten Sie zunächst einen Teil Ihres Lohns von Ihrem Arbeitgeber. Im Anschluss beziehen Sie im Krankheitsfall häufig eine Leistung Ihrer Krankenkasse.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Ist Ihre Krankheit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen? In diesem Fall erhalten Sie eine Leistung der Arbeitsunfallversicherung Ihres Arbeitgebers oder der Federaal agentschap voor beroepsrisico’s (Föderale Agentur für Berufsrisiken, Fedris). Weitere Informationen zu diesen Regelungen erhalten Sie von der Arbeitsunfallversicherung oder Fedris, der Föderalagentur für Berufsrisiken der belgischen Regierung.

Bedingungen

Damit Ihr Lohn im Krankheitsfall fortgezahlt wird, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber unmittelbar krankmelden und eine Krankmeldung (Frist je nach Arbeitsordnung) einreichen. Binnen zwei Tagen nach der Krankschreibung müssen Sie auch Ihrer deutschen Krankenkasse eine Krankmeldung übermitteln.

Seit 2024 ist es in vielen Fällen möglich von dieser Verpflichtung dreimal im Kalenderjahr für den ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit befreit zu werden. Der Arbeitnehmer, der von dieser Ausnahme Gebrauch macht, ist auch nicht verpflichtet, auf Aufforderung des Arbeitgebers ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Arbeitnehmer, der von dieser Ausnahme Gebrauch macht, bleibt jedoch verpflichtet, seinen Arbeitgeber sofort über seine Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Sie sind länger krank, und Ihr Arbeitgeber stellt die Zahlung (eines Teils) Ihres Lohns ein? Dann erhalten Sie über Ihre belgische Krankenkasse Krankengeld, sofern Sie in den sechs Monaten vor Ausbruch Ihrer Krankheit mindestens 120 Tage lang in Belgien und gegebenenfalls einem anderen EU-Land beschäftigt waren.

Höhe und Dauer Lohnfortzahlung

Wenn Sie krank werden, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn oder einen Teil Ihres Lohns fort.

  • Sie sind angestellt? Dann erhalten Sie noch einen Monat lang 100% Ihres Lohns. Danach erhalten Sie im Prinzip Krankengeld seitens der Krankenkasse.
  • Sie sind Arbeiter? Dann erhalten Sie die ersten sieben Tage 100% Ihres Lohns und vom 8. bis einschließlich dem 14. Tag 85,88% Ihres Lohns. Ab dem 15. Tag erhalten Sie bis zum Ende des ersten Monats noch 25,88% Ihres Lohns von Ihrem Arbeitgeber. Die restlichen 60% übernimmt Ihre Krankenkasse. Insgesamt beziehen Sie damit 85,88% Ihres Lohns. Danach erhalten Sie weiter Krankengeld seitens der Krankenkasse (Stand 2024).

Wie hoch wird meine Zahlung, wenn ich keinen Lohn mehr erhalte?

Nach dem ersten Krankheitsmonat erhalten Sie von der Krankenkasse 60% des Lohns, den Sie vor dem ersten Krankheitstag bezogen haben. Für die Berechnung der Zahlung wird Ihr Lohn in einen Tageslohn umgerechnet.

Die Berechnung wird im System der 6-Tage-Woche vorgenommen. In der Regel geht man von 26 gezahlten Tagen pro Monat aus. In den ersten 6 Monaten besteht ein maximaler Tagessatz von 107,73 €. (Stand 2024).

Ab dem 7. Monat der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse in der Regel weiterhin 60 % des Bruttolohns.  Ab dann hängt die Höhe des Tagessatzes von verschieden Faktoren ab (familiäre Situation…): Infos dazu finden Sie beim Landesamt für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV/INAMI/RIZIV) oder Ihrer belgischen Krankenkasse

Länger als ein Jahr krank

Wenn Sie zwölf Monate lang krank sind, wird die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Im Anschluss können Sie eine belgische Invaliditätsleistung beantragen. Um diese Leistung beziehen zu können, muss Ihre Erwerbsunfähigkeit mindestens 66% betragen.

Wie hoch Ihre Leistung im Folgenden ausfällt, hängt von Ihren persönlichen Umständen und Ihrem früheren Lohn ab:

  • Wenn Sie Familie haben: 65% Ihres letzten Lohns.
  • Als Alleinstehender: 55% Ihres letzten Lohns.
  • Wenn das Einkommen Ihres Partners oberhalb des gesetzlichen Minimums liegt: 40% Ihres letzten Lohns.
  • Wenn Ihr Partner kein Einkommen oder ein Einkommen bezieht, das unterhalb des gesetzlichen Minimums liegt:  55% oder 65% Ihres letzten Lohns – je nach den Familienverhältnissen.

Die Leistung ist so wie bei der Krankengeldberechnung gedeckelt.

In mehrere Länder gearbeitet

Wenn Sie nicht nur in Belgien, sondern auch in Deutschland oder in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, müssen Sie die Leistungen in beiden Ländern beantragen.

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