Ein Arbeitnehmer in Belgien bezahlt Lohnsteuer. Das heißt in Belgien bedrijfsvoorheffing (Berufssteuervorabzug, précompte professionnel). Das gilt auch für niederländische Arbeitnehmer in Belgien. Als Grenzarbeiter können Sie unter bestimmten Bedingungen den aftrekposten (Abzugsposten, déduction fiscal) und tegemoetkomingen (Steuervorteile, avantage fiscal) in Anspruch nehmen.
Jemand, der in den Niederlanden wohnt und in Belgien arbeitet, fällt auch in das belgische Sozialversicherungssystem. Das bedeutet allerdings nicht direkt, dass Sie alle Ihre niederländischen Ansprüche verlieren. Viele Dinge sind komplett anders geregelt als in Belgien, und andere bleiben gleich. So sind Sie zum Beispiel in Belgien Pflicht- krankenkassenversichert , aber Sie können über die niederländische Vertragspolice auch das niederländische Gesundheitswesen nutzen. Dafür müssen Sie sich bei CZ anmelden.
Wenn Sie vollständig arbeitslos werden, beantragen Sie beim UWV in den Niederlanden Arbeitslosenleistungen.
Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie den (ergänzenden) belgischen Kinderzuschlag (oft höher als in den Niederlanden). Achtung: Belgien berücksichtigt die Beträge des kindergebundenen Budgets und des Kinderbetreuungszuschlags für die Berechnung des ergänzenden belgischen Kinderzuschlages.
Belgien kennt eine Altersrente und Hinterbliebenenrente. Einige Unternehmen haben auch in Belgien eine ergänzende kollektive Rentenversicherung für ihre Arbeitnehmer. Beide Renten unterliegen einem lohnbezogenen Aufbau.
Allgemeine Informationen über das Arbeiten in einem anderen EU-Land
In diesem Animationsfilm erfahren Sie mehr über das Arbeiten in einem anderen EU-Land und die Folgen für Ihre Sozialversicherung.
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen GrenzInfoPunkt in Ihrer Nähe.