Rente

In welchem Land erhalten Sie eine Rentenleistung?

Wenn Sie in Belgien arbeiten, bauen Sie in Belgien eine Altersrente auf. Der Aufbau der Rente hängt von der Anzahl der Jahre ab, die Sie in Belgien versichert waren, sowie von der Höhe Ihres Einkommens. Für jedes Jahr, dass Sie in Belgien gearbeitet haben, erhalten Sie ab Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter eine belgische Rente. Dabei wird das gesetzliche Renteneintrittsalter 2025 von 65 Jahren auf 66 Jahre 2030 erhöht. Eine vollständige Rente wird in Belgien nach 45 Versicherungsjahren gezahlt.

Wenn Sie in Belgien arbeiten, verlieren Sie dadurch Ihre in den Niederlanden aufgebauten Ansprüche nicht. Bei Ihrer Arbeit in Belgien bauen Sie allerdings nur in Belgien Rentenansprüche auf und nicht mehr in den Niederlanden.

Haben Sie sowohl in Belgien als auch in den Niederlanden gearbeitet ? Dann erhalten sie aus beiden Ländern eine Rentenzahlung. In den Niederlanden haben Sie AOW und eventuell über Ihren niederländischen Arbeitgeber eine Betriebsrente aufgebaut und in Belgien eine Altersrente und eventuell über Ihren belgischen Arbeitgeber eine Gruppenversicherung. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob zusätzliche Rentenprogramme vorhanden sind.

Haben Sie nur in Belgien gearbeitet? Dann erhalten Sie Rente nur aus Belgien.

Wenn Sie schon vor dem AOW-Alter in Belgien in Rente gehen, bauen Sie teilweise noch niederländische AOW Ansprüche auf. In bestimmten Situationen gibt es Möglichkeiten, in den Niederlanden Befreiung von den Beiträgen der Volksversicherungen zu beantragen.

Wo sind Sie für Krankheitskosten nach Ihrem Renteneinntritt versichert?

Haben Sie nur in Belgien gearbeitet und auch nie eine niederländische AOW Rente aufgebaut, erhalten Sie nur eine Rente aus Belgien und Sie bleiben dort versichert. Sie bleiben dann bei einer belgischen Krankenkasse nach Wahl versichert. Sie haben dabei keinen Anspruch auf einen Gesundheitszuschlag aus den Niederlanden. Sie können sowohl in den Niederlanden als auch in Belgien die Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie aus beiden Ländern Rente erhalten, sind Sie gegen Krankheitskosten im Wohnland Niederlande versichert. In dem Fall wird der Beitrag für diese Versicherung (auch WLZ-Beitrag) nach Ihrem weltweiten Einkommen, also auch auf Ihre belgische Rente, berechnet.

Wie beantragen Sie Ihre Rente?

Beantragen Sie selbst Ihre gesetzliche Rente. Wo Sie das tun, ist abhängig vom Land Ihres Wohnsitzes, wenn Sie in Rente gehen. Ihr Antrag läuft immer über Ihr Wohnland. Die Betriebsrente oder Gruppenversicherung beantragen Sie beim zuständigen Rentenfonds.

Die Rente Ihres Partners

Ihr Partner ist bei Wohnsitz in den Niederlanden im Prinzip für die AOW-Rente pflichtversichert. Der Partner baut ganz normal weiter niederländische AOW Ansprüche auch für den Zeitraum auf, in dem Sie in Belgien arbeiten, es sei denn Ihr Partner selbst arbeitet auch außerhalb der Niederlande.

Die Frage, wo Ihre Rente besteuert wird, ist im Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Belgien geregelt. Die Frage, welches Land Steuern erheben darf, ist von mehreren Faktoren abhängig. Dabei kann die Art der Rente und die Höhe eine Rolle spielen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerbehörde.

Weitere Info

Um Ihre persönliche Situation einzuschätzen, raten wir Ihnen, Ihr Profil auf der Seite www.grensinfo.nl zu erstellen. Dann erhalten Sie zusätzliche Informationen auf Basis Ihrer persönlichen Angaben.

Für ein persönliches Gespräch können Sie sich an einen GrenzInfoPunkt in Ihrer Nähe wenden.

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