Urlaubstage
Sie haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub von vier Arbeitswochen auf das ganze Jahr.
Das heißt: Bei einer 6-Tage-Arbeitswoche sind es 24 Tage, bei einer 5-Tage-Arbeitswoche sind es 20 Tage, usw.
Der Anspruch auf die volle Anzahl Urlaubstage kann erst dann geltend gemacht werden, wenn man mindestens sechs Monate bei diesem Arbeitgeber gearbeitet hat (Wartezeit). Aber: auch während der Probe- oder Wartezeit, erwerben Angestellte ein Recht auf anteiligen Urlaub. Für jeden vollen Monat bekommen Sie 1/12 der Anzahl der Jahresurlaubstage.
Urlaubstage werden nicht auf Sonntage und gesetzliche Feiertage angerechnet. Achtung: gesetzliche Feiertage sind in jedem Bundesland unterschiedlich! Beim deutschen Gewerkschaftsbund finden Sie die gesetzlichen Feiertage pro Bundesland.
Es ist üblich, dass Sie einmal im Jahr einen Erholungsurlaub nehmen. Dieser soll mindestens zwei aufeinander folgende Wochen dauern. Das wurde im Rahmen der Rechtsprechung festgelegt. Der Arbeitgeber kann nur in sehr schwer wiegenden Fällen den längeren Urlaub ablehnen.
Die Urlaubstage sind normalerweise innerhalb eines Kalenderjahres zu nehmen, sonst können Sie verfallen. Dabei gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei Krankheit oder Mutterschaft oder (tarif-)vertragliche Regelungen.
Während des Urlaubs wird der übliche Arbeitslohn weitergezahlt. Es besteht kein Anspruch auf Weiterzahlung von Erstattungen, wie z. B. Fahrtkosten.
Sonderregelungen in Tarifverträgen
Bei Tarifverträgen werden den Beschäftigten normalerweise mehr Urlaubstage zugesprochen, als gesetzlich vorgeschrieben. Personen, die schwere oder gefährliche Tätigkeiten ausüben, haben häufig Anspruch auf zusätzliche freie Tage. In einigen Tarifverträgen gibt es auch Regelungen für Sonderurlaub, zum Beispiel bei einer Eheschließung oder beim Tod eines Familienmitglieds, manchmal auch für einen Umzug. Sonderurlaub ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt.
Meistens steht in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen, dass Urlaubstage, die in einem Jahr nicht genommen wurden, bis zu einem festgelegten Datum genommen werden müssen. Ausnahmen gelten z. B. bei längerer Krankheit. Wenn Sie beispielsweise ein ganzes Jahr krank waren, verfällt Ihr Urlaub nicht. Aber: Sie müssen diese Urlaubstage in dem Jahr nehmen, in dem Sie wieder arbeiten können.
Sollten Sie Ihren Urlaub aus bestimmten Gründen nicht nehmen können, z. B. weil Sie den Job gewechselt haben, können diese Tage ausbezahlt werden.
Urlaubsgeld
Es gibt einen Unterschied zwischen Urlaubsgeld (vakantiegeld) und Urlaubsentgelt (Loondoorbetaling). Das Urlaubsentgelt ist eine Lohnfortzahlung im Urlaub und ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung und nicht gesetzlich geregelt.
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag explizit steht, dass Urlaubsgeld freiwillig und ohne Verpflichtung gezahlt wird, besteht kein Anspruch auf dieses Urlaubsgeld. Dann ist es möglich, dass Sie in einem Jahr etwas bekommen und im nächsten Jahr nicht.