Krankmeldung

In diesen Film wird Ihnen auf Niederländisch erläutert, wie die Vorschriften sind, wenn Sie in den Niederlanden wohnen und in Deutschland arbeiten und Krank werden.

Wenn Sie in Deutschland arbeiten und krank werden oder Sie einen Arbeitsunfall haben, zahlt Ihr deutscher Arbeitgeber die ersten 6 Wochen Ihren vollen Lohn weiter. Eine Bedingung für diese Lohnfortzahlung ist, dass Sie nach 3 Tagen Krankheit nachweisen können, dass Sie nicht in der Lage sind, zu arbeiten. Das Verfahren für Arbeitnehmer, die in den Niederlanden wohnen, ist anders als für Einwohner von Deutschland. Sie müssen sich Krankmelden bei UWV, der Ausführungsinstanz der niederländische Arbeitnehmerversicherungen (Schrittplan siehe weiter Unten). Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass das Verfahren anders ist, weil dies arbeitsrechtlich andere Folgen haben kann.

Sind Sie nach 6 Wochen noch krank, erhalten Sie keine Lohnfortzahlung mehr sondern Krankengeld von Ihrer deutschen Krankenkasse. Diese Leistung beträgt circa 70% des Nettolohns, den Sie verdienten, bevor Sie krank wurden.

Schritte der Krankmeldung

Unfallversicherung

Arbeitsunfähigkeit

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