In diesen Film wird Ihnen auf Niederländisch erläutert, wie die Vorschriften sind, wenn Sie in den Niederlanden wohnen und in Deutschland arbeiten und Krank werden.
Wenn Sie in Deutschland arbeiten und krank werden oder Sie einen Arbeitsunfall haben, zahlt Ihr deutscher Arbeitgeber die ersten 6 Wochen Ihren vollen Lohn weiter. Eine Bedingung für diese Lohnfortzahlung ist, dass Sie nach 3 Tagen Krankheit nachweisen können, dass Sie nicht in der Lage sind, zu arbeiten. Das Verfahren für Arbeitnehmer, die in den Niederlanden wohnen, ist anders als für Einwohner von Deutschland. Sie müssen sich Krankmelden bei UWV, der Ausführungsinstanz der niederländische Arbeitnehmerversicherungen (Schrittplan siehe weiter Unten). Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass das Verfahren anders ist, weil dies arbeitsrechtlich andere Folgen haben kann.
Sind Sie nach 6 Wochen noch krank, erhalten Sie keine Lohnfortzahlung mehr sondern Krankengeld von Ihrer deutschen Krankenkasse. Diese Leistung beträgt circa 70% des Nettolohns, den Sie verdienten, bevor Sie krank wurden.
Schritte der Krankmeldung
Wenn Sie krank werden, treffen Sie die folgenden Maßnahmen:
- Melden Sie sich am ersten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber krank. Teilen Sie dabei die Versicherungsnummer Ihrer Krankenkasse mit. Arbeiten Sie bei einer Zeitarbeitsfirma, melden Sie sich auch hier krank.
- Melden Sie sich telefonisch beim UWV (088 – 898 92 94) krank.
Teilen Sie dabei folgendes mit:
- Ihre burgerservicenummer (BSN)
- Ihren ersten Krankheitstag
- die Ursache der Krankheit
- Ihre Versicherungsnummer (steht auf der Karte Ihrer Krankenkasse)
- Name und Adresse Ihrer deutschen Krankenkasse.
Das UWV ruft Sie an oder vereinbart mit Ihnen einen Gesprächstermin und stellt Formulare aus, die das UWV digital auch der deutschen Krankenkasse übermittelt. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung ihrer Krankmeldung. Diesen Brief können können Sie zur Bestätigung, dass Sie krank sind, Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Die Formulare treten an die Stelle der so genannten „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” (auch „gelber Schein” oder „Krankenschein” genannt). Sie können eventuell auch die schriftliche Einladung vom UWV für einen Besuch beim Arzt des UWV nutzen.
- Achtung: Beachten Sie, dass Ihrem Arbeitgeber auf jeden Fall an Ihrem dritten Krankheitstag die Formulare vorliegen müssen. Meistens ist dies auch im Arbeitsvertrag geregelt.
Unfallversicherung
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis sind, hat Ihr Arbeitgeber eine Unfallversicherung. Diese Versicherung kann die Stelle der Krankenversicherung übernehmen, wenn es um Krankheitskosten, Krankengeld und Arbeitsunfähigkeitsleistungen geht. Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit haben, teilen Sie dies sofort Ihrem Arbeitgeber, der Krankenkasse und dem UWV mit.
Arbeitsunfähigkeit
Das Krankengeld in Deutschland wird maximal 72 Wochen bezahlt. Wenn Sie nach 78 Wochen Krankheit (6 Wochen Lohnfortzahlung + 72 Wochen Krankengeld) immer noch arbeitsunfähig sind, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Mehr dazu lesen Sie unter der Rubrik Erwerbminderungsrente.