Krankenversicherung

Gesetzliche und private Krankenversicherung

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie in Deutschland gegen Krankheitskosten versichert. Deutschland hat unterschiedliche Arten von Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung (pflicht-oder freiwillig versichert) und die private Krankenversicherung. Als Arbeitnehmer sind Sie pflichtversichert, wenn Ihr Bruttolohn nicht über € 69.300,- pro Jahr (2024) liegt. Wenn Sie mehr verdienen, können Sie zwischen einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Versicherung wählen.

Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse

Eine Krankenkasse in Deutschland ist die Instanz, die Ihre Krankenversicherung regelt, wohin Ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge abführt und Krankengeld zahlt, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind.

Wenn Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind, können Sie sich bei einer Krankenkasse anmelden. Ein Vergleichsportal finden Sie unter www.gesetzlichekrankenkassen.de (Achtung: einige arbeiten nur regional). Bei dieser Krankenkasse beantragen Sie das Formular S1. Damit können Sie sich bei CZ in den Niederlanden für die so genannte „Verdragspolis (Website CZ) als sogenannte Vertragsbetreute anmelden. Als Grenzgänger können Sie dann die Gesundheitsversorgung in den Niederlanden über diesen Krankenversicherer in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Ihren Partner (verheiratet oder mit einer registierten Partnerschaft) ohne eigenes Einkommen und eventuell für Ihre minderjährigen Kinder. Sie haben dann in den Niederlanden Anspruch auf dieselbe Versorgung wie jemand, der in den Niederlanden versichert ist. Der Unterschied ist, dass Sie dafür der CZ keinen Beitrag zahlen müssen. Der einzige Beitrag, der ggf. fällig wird, ist für ein Zusatzversicherung und Kosten im Rahmen des eigen risico (Eigenbehalt) gemacht werden. Sie finden weitere Informationen über die Verdragspolis auf der Seite von CZ. Hier können Sie sich auch anmelden. Sie können dann die deutsche Gesundheitsversorgung wie in Deutschland üblich mit einer Karte Ihrer Krankenkasse nutzen und die niederländische Gesundheitsversorgung wie in den Niederlanden üblich mit der Karte von CZ.

Für die Krankenversicherung von Familienmitgliedern verweisen wir auf den betreffenden Teil Familie – Krankheitskosten

Kontaktdaten CZ:

CZ
Afdeling verzekerden, team buitenland Sittard
Postbus 90152, 5000 LD Tilburg
Telefon: +31 (0)46 459 59 86
Email: verdragspolis@cz.nl
Website: www.cz.nl

Krankengeld

Die Krankenkasse zahlt auch Krankengeld, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind. Ihr Arbeitgeber zahlt die ersten 6 Wochen den Lohn weiter. Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttolohns (Informationen zum Thema unter Krankengeld).

Private Krankenversicherung

Der Beitrag für eine private Versicherung hängt von den vereinbarten Leistungen, Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht ab und kann im Laufe der Jahre steigen. Familienmitglieder können bei zusätzlichen Beitragszahlungen unter bestimmten Bedingungen mitversichert werden.

Die Nachteile einer privaten Krankenversicherung sind:

  • Sie können die Gesundheitsversorgung in den Niederlanden nicht über die Vertragspolice von CZ nutzen. Vor allem für die Wlz (das niederländische Pflegeversicherungsgesetz) ist dies ein großer Nachteil, weil dafür keine private Versicherung existiert.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld, stattdessen können Sie eine so genannte Krankentagegeldversicherung abschließen.
  • Eventuell ist es schwierig, einen deutschen Versicherer zu finden, der Sie versichert, weil Sie nicht in Deutschland wohnen.
  • Sie müssen mit Ihrer privaten Krankenkasse besprechen, wie Sie Ihre niederländischen Gesundheitskosten abrechnen können und welche Kosten erstattet werden.

Möglicherweise müssen Sie außerhalb Deutschlands eine Krankenversicherung nachweisen. Sie können bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine entsprechende Bescheinigung (Website Verband der privaten Krankenversicherung) beantragen.

Krankenversicherungszuschlag (zorgtoeslag)

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind, haben Sie in den Niederlanden keinen Anspruch mehr auf den Krankenversicherungszuschlag (zorgtoeslag). Es ist ihnen selber überlassen, den zorgtoeslag zu stoppen. Wenn Ihr Partner in den Niederlanden versichert ist und das gemeinsame Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt, hat Ihr Partner Anspruch auf die Hälfte des Zuschlags.

Langzeitpflege

Wer in Deutschland krankenversichert ist, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung versichert. Das ist eine Versicherung für die Langzeitpflege. Sie haben die Möglichkeit, sich in Deutschland pflegen zu lassen, wo Sie in einen Pflegegrad eingestuft werden. Je nach Ihrem Pflegebedarf werden Sie einem Pflegegrad zugeordnet. Das heißt, es wird berücksichtigt, wie viel Sie noch selbständig machen können. Sie können dann zwischen einer Geldleistung oder einer Sachleistung wählen.

Wenn Sie in den Niederlanden (Langzeit-)Pflege in Anspruch nehmen, nutzen Sie die niederländische Krankenversicherung und die WLZ. Von Deutschland aus können Sie keine Sachleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Sie nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, die nach den niederländischen Vorschriften gewährt werden. Sie können jedoch einen finanziellen Ausgleich bei der Pflegeversicherung beantragen, das so genannte Pflegegeld. Sie haben unter Umständen Anspruch darauf, wenn Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind. Dies gilt auch für mitversicherte Familienangehörige.

In diesem Film bekommen sie auf Niederländisch erklärt wie Sie Krankenversichert sind wenn Sie in den Niederlanden wohnen und in Deutschland arbeiten.

Ende 2020 organisierten die GrensInfoPunkten ein Webseminar zum Thema Arbeiten in Deutschland. Eines der besprochenen Themen war die Krankenversicherung, wenn man in den Niederlanden lebt und in Deutschland arbeitet. 

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