Wohnen in Belgien, arbeiten in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie für Ihr Gehalt in Deutschland einkommenssteuerpflichtig. Das gilt auch für Menschen, die in Belgien leben und in Deutschland arbeiten. Als Grenzgänger können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Abzüge und andere Steuervorteile des deutschen Steuersystems nutzen. 

Wenn Sie in Belgien wohnen und in Deutschland arbeiten, unterliegen Sie der Sozialversicherungspflicht in Deutschland.  Das heißt aber nicht, dass Sie Ihre gesamten belgischen Leistungsansprüche z.B. bei Ihrer Krankenversicherung verlieren.  Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind, können Sie über Ihre belgische Krankenkasse weiterhin zu Ihrem Arzt in Belgien gehen. Voraussetzung ist allerdings die Einschreibung in eine belgische Krankenkasse.

Falls Sie vollständig arbeitslos werden, müssen Sie Ihr Arbeitslosengeld in Belgien beantragen.

Wenn Sie Kinder haben und ihr Partner (oder ein anderer Elternteil) in Belgien arbeitet, wird vorrangig das belgische Kindergeld ausgezahlt. Es ist möglich, dass Sie aus Deutschland einen Ausgleichsbetrag erhalten, wenn das  Kindergeld dort höher ist. Wenn Ihr Partner nicht arbeitet und keine Leistung  aus Belgien empfängt, besteht vorrangig Recht auf deutsches Kindergeld. Seit 2019 sind die Zuständigkeiten für das Kindergeld je nach Region unterschiedlich geregelt.

Als Arbeitnehmer, der in Belgien wohnt, aber in Deutschland arbeitet, bauen Sie eine deutsche Rente (Rustpensioen/pension de veillesse) auf. Für die Rente ist in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Eine Betriebsrente (collectieve pensioenverzekering, assurance groupe) ist nicht selbstverständlich, bitte fragen Sie ihren Arbeitgeber. Wenn der in Deutschland arbeitende Ehepartner stirbt, sind die Hinterbliebenen über Witwenrente (pension de survie) abgesichert. Dazu wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung. Eine eventuelle  Witwenrente wird nur ausgezahlt, wenn Sie verheiratet waren.

Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie keine EU-Nationalität haben, dürfen Sie nicht ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Deutschland arbeiten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des  Bundesministerium des Innern. Diese Website ist auch in Englisch verfügbar.

Arbeiten in mehreren Ländern

Wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten, können andere Regeln für Sie gelten sowohl für die Soziale Sicherheit als auch für die steuerliche Situation. Hier lesen Sie mehr.

In diesen Fällen ist es ratsam Kontakt aufzunehmen mit dem Team GWO oder einem GrenzInfoPunkt für eine persönliche Beratung.

Allgemeine Informationen über die Arbeit in einem anderen EU-Land

In diesem Animationsfilm erfahren Sie mehr über das Arbeiten in einem anderen EU-Land und die Folgen für Ihre Sozialversicherung.

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen GrenzInfoPunkt in Ihrer Nähe.

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