Die europäische Union hat für grenzüberschreitende Situationen klare Regeln, wo man sozialversichert ist. Ein Prinzip ist, dass immer nur ein Land für die Sozialversicherung zuständig ist. Als Hauptregel gilt das Versicherungsrecht des Beschäftigungslandes. Das kann auch Folgen für die Familienmitglieder haben. Für Beschäftigte, die auch im Homeoffice oder aus anderen Gründen im Wohnland arbeiten, können abweichende Regeln gelten.
Wer in einem Land arbeitet und in einem anderen Land wohnt, ist häufig Grenzarbeiter und hat Sonderrechte. Um als Grenzarbeiter zu gelten, muss man täglich oder mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehren.
Kinder
Die Niederlande haben wie Deutschland (Urlaubs-)Regelungen im Zusammenhang mit der Geburt von Kindern. Außerdem gibt es einen Kinderbijslag, der mit dem Kindergeld vergleichbar ist.
In den Niederlanden gibt es ab August 2022 einen bezahlten Elternurlaub. Wer in Deutschland wohnt, kann auch Elterngeld in Deutschland beantragen.
In den Niederlanden gibt es allerdings den Kinderbetreuungszuschlag. Unter bestimmten Bedingungen können Sie diesen auch in Deutschland in Anspruch nehmen.
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
Abhängig von Ihrer Situation werden Ihre eventuellen Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder) in den Niederlanden mitversichert. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenversicherung der Familie.