Beispiel eines deutschen Lohnstreifens
Für eine Angabe, wie Ihre Lohnabrechnung aussehen kann, hier ein Beispiel:
| Monat | Jahr | |
|---|---|---|
| Gehalt | 2.500,00 € | 30.000,00 € |
| Abgaben | ||
| – Rentenversicherung | 232,50 € | 2.790,00 € |
| – Arbeitslosenversicherung | 30,00 € | 360,00 € |
| – Krankenversicherung | 198,75 € | 2.385,00 € |
| – Pflegeversicherung | 44,38 € | 532,56 € |
| Summe Sozialabgaben | 505,63 € | 6.067,56 € |
| Steuern | ||
| – Solidaritätszuschlag | 0,00 € | 0,00 € |
| – Kirchensteuer | 0,00 € | 0,00 € |
| – Lohnsteuer | 274,00 € | 3.288,00 € |
| Summe Steuern | 274,00 € | 3.288,00 € |
| Netto | 1.720,37 € | 20.644,44 € |
| Ihre Eingaben | |||||
| Jahr | Steuerklasse | Freibetrag | Kinder | Kirche | KV-Satz |
|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 1 | 0,00 € | – | Nein | 14.6% + 1.3% |
Dabei wird von den folgenden Angaben ausgegangen:
- es geht um jemanden, der nicht verheiratet oder mit einem Partner verheiratet ist, der Einkünfte über einer gewissen Höhe in den Belgien hat (Steuerklasse 1)
- der Arbeitnehmer muss in Deutschland keine Kirchensteuer zahlen, diese gilt nur für Einwohner von Deutschland
- der Arbeitnehmer ist in Deutschland gegen Krankheitskosten pflichtversichert (oder freiwillig)
- Vorsicht: in diesem Beispiel ist die Reduzierung von 8% bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt, die im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist, weil in Belgien noch Gemeindesteuer auf das deutsche Einkommen anfällt.
Ein Verheirateter, dessen belgisches Einkommen mit dem Einkommen seines Partners unter einer bestimmten Grenze (2026: 12.348 Euro bei Einzelveranlagung- gemeinsame Veranlagung: 24.696 Euro) liegt, kann in eine andere Steuerklasse eingestuft werden, nämlich in Steuerklasse 3. Das impliziert, dass das Nettogehalt pro Monat höher ausfällt. Sie müssen berücksichtigen, dass die Einteilung in die Steuerklassen nur die vorläufige Veranlagung für die endgültige Lohnsteuer in Deutschland ist. Wenn sich hinterher erweist, dass die Einteilung nicht korrekt war, ist mit Rückforderungen zu rechnen. Informieren Sie sich vorab durch Mitarbeiter des GrenzInfoPunkts oder des Finanzamts (Team GWO)
Neben der Lohnsteuer kann auch Solidaritätszuschlag anfallen. Der Arbeitgeber zieht ihn aber nur ab, wenn die Einkommensteuer des Arbeitnehmers über der gesetzlichen Freigrenze liegt. Diese beträgt im Jahr 2026 20.350 Euro. Wird sie nicht überschritten, fällt kein Solidaritätszuschlag an. Bei einer Zusammenveranlagung gilt die doppelte Freigrenze von 40.700 Euro.
Die einbehaltenen Beiträge zur Sozialversicherung sind deutlich höher als in Belgien (ca. 20% gegenüber ca. 13% in Belgien)