Gesetzliche und private Krankenversicherung
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz zu verfügen. In Deutschland existieren unterschiedliche Arten der Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung (pflicht-oder freiwillig versichert) und die private Krankenversicherung. Als Arbeitnehmer sind Sie pflichtversichert, wenn Ihr Bruttolohn nicht über € 69.300,- pro Jahr (2024) liegt. Wenn Sie mehr verdienen, können Sie zwischen einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Versicherung wählen.
Der Nachteil einer privaten Krankenversicherung besteht darin, dass Sie dann kein S1 Formular erhalten können und dadurch auf Basis der europäischen Gesetzgebung das belgische Gesundheitssystem nicht in Anspruch nehmen können. Es kann sein, dass die private Versicherung diese Kosten übernimmt. Dazu müssen Sie sich dann mit Ihrer privaten Versicherung kurzschließen.
Wenn Sie pflichtversichert oder freiwillig pflichtversichert sind, müssen Sie sich in Deutschland bei einer Krankenkasse anmelden. Auf der Webseite des GKV Spitzenverbandes finden Sie eine Übersicht über die deutschen Krankenkassen (Hinweis: bestimmte Kassen sind nur regional verfügbar). Diese Krankenkasse stellt das Formular S1 bereit. Mit diesem Formular können Sie einer belgischen Krankenkasse beitreten. Als Grenzgänger können Sie über diesen Versicherer die belgische Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. Sie haben in Belgien Anspruch auf dieselbe Versorgung wie ein in Belgien Versicherter. Allerdings müssen Sie hierfür neben möglichen Zusatzversicherungen keine Prämie zahlen. Sie können dann, so wie in Deutschland üblich, die deutsche Versorgung und in Belgien, so wie in Belgien üblich, die belgische Versorgung in Anspruch nehmen.
Mitversicherte Familienmitglieder
Wenn Ihr Partner kein eigenes Einkommen bezieht, sind Ihr Partner und etwaige minderjährige Kinder bei Ihnen in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im Rahmen der sogenannten Familienversicherung mitversichert. Auch sie erhalten eine Versicherung bei einer belgischen Krankenkasse und können die belgische Versorgung in Anspruch nehmen. Hat Ihr Partner im Wohnsitzland eine eigene Versicherung (eigene Berufstätigkeit in Belgien, aber auch z.B. bei Arbeitslosigkeit), sind Ihr Partner und Ihre Kinder nur in Belgien versichert.
Krankengeld
Sofern Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihnen Ihre deutsche Krankenkasse Krankengeld. Ihr Arbeitgeber indes zahlt die ersten sechs Wochen Ihren Lohn fort. Das Krankengeld beträgt ungefähr 70% des Bruttolohns. Mehr zu Krankengeld lesen Sie unter dem eigenen Kapitel Krankengeld und Lohnfortzahlung