Altersrenten
Wenn Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen werden Sie eine Rente aufbauen. Anders als in Belgien gibt es in Deutschland ein einheitliches System für eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit, für Hinterbliebene und im Alter. Die Rente wird auf der Grundlage der Höhe Ihres Gehalts aufgebaut. In Deutschland gilt daher: Je höher das Gehalt, desto besser die Rente.
Alle Arbeitnehmer in Deutschland bauen Altersrente auf. Sie bauen also keine Ansprüche auf, wenn Sie selbstständig in Deutschland arbeiten (es sei denn, Sie zahlen freiwillig ein). Altersrentenansprüche bauen Sie nur für sich selbst auf. Arbeitet Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht in Deutschland, erwirbt er oder sie keine deutschen Altersrentenansprüche. Bei einem Wohnort in Belgien baut Ihr Partner oder Ihre Partnerin in der Regel eigene Ansprüche in Belgien auf. Sind Sie in Deutschland teilzeitbeschäftigt und verdienen weniger als 538 € pro Monat? Dann sind Sie „geringfügig beschäftigt“ und bauen keine oder nur eine geringe Altersrente auf.
Wie hoch Ihre Altersrente später ist, hängt unter anderem davon ab, wie hoch Ihr Einkommen war und wie lange Sie in Deutschland gearbeitet haben. Je länger Sie in Deutschland arbeiteten und je mehr Sie verdienten, desto höher wird auch Ihre deutsche Altersrente. Möchten Sie zwischenzeitlich bereits eine Auskunft über die Höhe Ihrer deutschen Rentenansprüche? Fragen Sie Ihre deutsche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt Ihre Altersrente später auch aus.
Zwischen Ihrem 65. und 67. Lebensjahr wird Ihre Rente bezahlt, abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Die Altersrente wird ab dem 1. Tag des Monats gezahlt der folgt auf dem Monat, indem Sie Ihr Renteneintrittsalter erreicht haben. Nur wer auf dem ersten Tag des Monats Geburtstag hat, bekommt die Rente ab dem 1. des Monats worin er das Renteneintrittsalter erreicht. Möchten Sie Ihre Altersrente schon eher bekommen? Die Rente kann in einigen Fällen bereits ab dem 63. Lebensjahr gezahlt werden. Sie erhalten dann jedoch weniger Altersrente. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Renteneintrittsalter in Deutschland und Belgien | ||
Geburtsjahr | Deutschland | Belgien |
1957 | 65 Jahr und 11 Monate | 65 Jahr |
1958 | 66 Jahr | 65 Jahr |
1959 | 66 Jahr und 2 Monate | 65 Jahr |
1960 | 66 Jahr und 4 Monate | 66 Jahr |
1961 | 66 Jahr und 6 Monate | 66 Jahr |
1962 | 66 Jahr und 8 Monate | 66 Jahr |
1963 | 66 Jahr und 10 Monate | 66 Jahr |
1964 und weiter | 67 Jahr | 67 Jahr |
Wenn Sie nicht mehr in Deutschland arbeiten, bauen Sie keine weiteren Altersrentenansprüche in Deutschland auf.
Wenn Sie in ein anderes Land ziehen, verändern die aufgebauten Altersrentenansprüche sich hierdurch nicht. Solange Sie in Deutschland arbeiten, bauen Sie weiterhin Altersrente auf.
Wenn Sie früher in Rente gehen wollen, können Sie möglicherweise eine vorgezogene deutsche Altersrente bekommen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Höhe der Altersrente
Wie viel Altersrente Sie bekommen, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen und davon ab, wie lange Sie in Deutschland gearbeitet haben. Je länger Sie in Deutschland gearbeitet und je mehr Sie verdient haben, desto höher wird Ihre deutsche Altersrente sein. Möchten Sie in der Zwischenzeit wissen, wie viel deutsche Altersrente Sie bekommen? Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie diese Informationen online abrufen. Dazu klicken Sie auf den Punkt „Rentenauskunft“, geben Ihre deutsche Versicherungsnummer, Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum ein und klicken auf „absenden“. Sie bekommen dann die Auskunft nach Hause geschickt. Dies funktioniert nur, wenn dort Ihre aktuelle Adresse bekannt ist. Wenn Sie keine Versicherungsnummer haben, können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Westfalen in Münster wenden: 0049 251 2380, an die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin: 0049 308 650 oder an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See: 0049 234 3040.
Wenn die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung nicht vollständig ist, können Sie sie aktualisieren lassen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren deutschen Versicherungsträger, in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Bei Bedarf können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine sogenannte Kontenklärung anfordern. Damit erhalten Sie einen vollständigen Überblick über Ihre deutsche gesetzliche Rente.
Ihr Einkommen im Alter
Vielleicht bekommen Sie ab dem vollendeten 65-67. Lebensjahr nur eine deutsche Altersrente. Häufig erhalten Sie darüber hinaus jedoch auch noch andere Versorgungsleistungen. Welche Leistungen können Sie außerdem bekommen?
- Eine belgische Altersrente.
- Eine ergänzende betriebliche Altersversorgung aus Belgien (Gruppenversicherung) oder aus Deutschland (kollektive Versicherung). Betriebliche Altersversorgung bauen Sie über Ihren Arbeitgeber auf. Ihr Arbeitgeber kann Sie hierzu genauer informieren.
- Ergänzende private Altersversorgung. Hierfür müssen Sie selbst eine Versicherung (Altersversorgung, Leibrente) abschließen.
Antrag
Wo Sie Ihren Antrag stellen, richtet sich danach, wo Sie zu Rentenbeginn wohnen. Wenn Sie in Belgien wohnen, beantragen Sie Ihre Altersrente beim Föderalen Pensionsdienst oder via dem Rentendienst Ihrer Gemeinde. Wohnen Sie zu dem Zeitpunkt in Deutschland? Auf der Website www.deutscherentenversicherung.de erfahren Sie, wo Sie den Antrag stellen können. Sie stellen den Antrag am besten ein halbes Jahr vor Beginn Ihrer belgischen oder deutschen Rente. Der belgische Träger und die Deutsche Rentenversicherung haben dann ausreichend Zeit, Ihren Rentenanspruch festzustellen.
Leistung bei Invalidität- Erwerbsminderungsrente
Nach 78 Wochen Krankheit endet Ihr Krankengeld und die Deutsche Rentenversicherung entscheidet, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Sie müssen zuvor mindestens fünf Jahre lang in Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten gearbeitet haben und nach den deutschen gesetzlichen Vorgaben erwerbsgemindert sein. Die deutsche Rente wird für die Jahre berechnet, in denen Sie in Deutschland gearbeitet haben.
Wenn Sie auch in Belgien gearbeitet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen daneben Anspruch auf eine Teilinvaliditätsleistung in Belgien haben für die Jahre, in denen Sie in Belgien gearbeitet haben, und nur dann, wenn Sie auch nach belgischen Regeln erwerbsgemindert sind.
Hinterbliebenenrente
Im Todesfall hat der überlebende Angehörige Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Diese kann eventuell durch eine belgische Hinterbliebenenrente ergänzt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt die Hinterbliebenenrente aus. Das Alter Ihres Partners oder Ihrer Partnerin spielt keine Rolle. Wohl ist es so, dass ältere Partner mehr Rente bekommen als jüngere. Haben Sie Kinder unter 18 Jahren? Dann bekomme diese bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Halbwaisenrente. Absolvieren Ihre Kinder eine Ausbildung, wird die Halbwaisenrente bis zum vollendeten 27. Lebensjahr weitergezahlt.
Nach belgischem Recht ist auch möglich, dass die Hinterbliebenenrente an (Halb-)Waisen ausgezahlt wird. Jedoch gilt es zu beachten, dass im Unterschied zu Deutschland diese Leistung über die Kindergeldkassen als Zuschlag zum Kindergeld ausgezahlt wird. Hier sollten sie sich mit den zuständigen Trägern (dt. Rentenversicherung und belgische Kindergeldkasse) in Verbindung setzen, um eventuelle Ansprüche aus verschiedenen Ländern zu klären.
Deutsche Betriebsrenten
Zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb kann sich rechnen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz.
Deutsche Betriebsrenten haben in deutschen Unternehmen durchaus Tradition. Lange Zeit waren sie freiwillige Zusatzleistungen der Arbeitgeber. Heute haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss – wenn Sie das wollen und keine tarifvertraglichen Regelungen dem entgegenstehen – einen bestimmten Betrag von Ihrem Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden (Entgeltumwandlung).
Ob sich dies für Sie aber lohnt bei Wohnsitz in Belgien, hängt steuerlich davon ab, ob diese in Belgien oder Deutschland bei Auszahlung veranlagt werden muss. „Private Renten“ sind in der Regel nämlich im Wohnland Belgien zu veranlagen und oftmals zu einem deutlich höheren Satz als in Deutschland.
Mitteilung von Änderungen
Wenn Sie eine deutsche Rente beziehen und eine Änderung melden wollen, zum Beispiel einen Todesfall, einen Umzug oder eine neue Kontonummer, können Sie dies digital an die Deutsche Rentenversicherung oder aber auch an die Deutsche Post senden. Diese sorgt dafür, dass die Änderungen an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet werden.
Adressänderung
Adressänderungen können Sie sehr einfach über die Website der Deutsche Rentenversicherung angeben.
Bankkontonummer oder Todesfall
Eine Änderung vom Bankkontonummer oder ein Todesfall melden Sie bei der Deutsche Post.
Wenn Sie Änderungen nicht digital mitteilen können (auch Adressänderungen), können Sie dies auch schriftlich tun:
- Deutsche Post AG
Niederlassung Renten-Service
D-13496 Berlin
Hinweis: Wenn Sie einen Todesfall melden möchten, fügen Sie bitte eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
.