Wenn Sie als Arbeitnehmer von Deutschland aus in Belgien arbeiten, zahlen Sie in Belgien in die Arbeitslosenversicherung ein. Allerdings erhalten Sie nicht immer eine Leistung aus Belgien. Von welchem Land Sie Ihr Arbeitslosengeld beziehen, hängt davon ab, ob Sie voll- oder teilarbeitslos werden.
Wann bin ich vollarbeitslos?
Sie sind vollarbeitslos, wenn Sie überhaupt nicht mehr in Belgien arbeiten. In diesem Fall ist die Bindung an Belgien aufgelöst. Sie haben dann Anspruch auf eine Zahlung von Ihrem Wohnsitzland.
Wenn Sie vollständig arbeitslos werden, beantragen Sie in den Niederlanden beim UWV eine Arbeitslosenleistung, Sie müssen eine Woche vor Beginn der Arbeitslosigkeit die WW-Leistung beantragen.
Wenn Sie Zweifel haben, ob noch eine Bindung an Ihr Arbeitsland besteht, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem GrenzInfoPunkt auf.
Wann bin ich teilarbeitslos?
Sie sind teilarbeitslos, wenn Sie noch teilweise in Belgien erwerbstätig sind. Dies kann, muss aber nicht denselben Arbeitgeber betreffen. Die Bindung an Belgien bleibt in einem solchen Fall bestehen. Hierbei kann es mehrere Fallgestaltungen geben. Sie haben dann Anspruch auf eine Zahlung vom Land Ihrer Erwerbstätigkeit, d.h. auf Arbeitslosengeld aus Belgien. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Kurzarbeit oder „Schlechtwetter“.
Eine persönliche Beratung erhalten Sie bei unseren GrenzInfoPunkten.