Wenn Sie als Arbeitnehmer aus den Niederlanden in Belgien arbeiten, sind Sie in Belgien für Leistungen bei Arbeitslosigkeit versichert. Sie erhalten allerdings nicht immer Leistungen aus Belgien. Aus welchem Land Sie Arbeitslosenleistungen beziehen, hängt davon ab, ob Sie vollständig oder teilweise arbeitslos sind.
Wann bin ich vollständig arbeitslos ?
Sie sind vollständig arbeitslos, wenn Sie überhaupt nicht mehr in Belgien arbeiten. Die Verbindung zu Belgien wurde gekappt. Sie haben dann Anspruch auf eine Leistung im Land Ihres Wohnsitzes, also auf Arbeitslosenleistungen in den Niederlanden.
Wann bin ich teilweise arbeitslos ?
Sie sind teilweise arbeitslos, wenn Sie weiterhin teilweise in Belgien tätig sind. Das kann für den selben Arbeitgeber oder für einen anderen sein. Zum Beispiel bei Teilzeit-Arbeitslosigkeit, Arbeitsausfall wegen Frost oder in ähnlichen Situationen. Achtung: Es gibt mehrere Situationen, in denen die Verbindung zu Ihrem Arbeitsland bestehen bleiben kann. Das Band zu Belgien bleibt in all diesen Situationen bestehen. Sie haben dann Anspruch auf Leistungen aus Ihrem Arbeitsland, also auf Arbeitslosenleistungen aus Belgien.
Wenn Sie Zweifel haben, ob noch eine Verbindung zum Land Ihrer Arbeit bestehen bleibt, wenden Sie sich an den GrenzInfoPunkt in Ihrer Nähe.
Weitere Info
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