Langzeitpflege

Wer in Deutschland krankenversichert ist, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung versichert. Das ist eine Versicherung für die Langzeitpflege. Sie haben die Möglichkeit, sich in Deutschland pflegen zu lassen, wo Sie in einen Pflegegrad eingestuft werden. Je nach Ihrem Pflegebedarf werden Sie einem Pflegegrad zugeordnet. Das heißt, es wird berücksichtigt, wie viel Sie noch selbständig machen können. Sie können dann zwischen einer Geldleistung oder einer Sachleistung wählen.

Wenn Sie in den Niederlanden (Langzeit-)Pflege in Anspruch nehmen, nutzen Sie die niederländische Krankenversicherung und die WLZ. Von Deutschland aus können Sie keine Sachleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Sie nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, die nach den niederländischen Vorschriften gewährt werden. Sie können jedoch einen finanziellen Ausgleich bei der Pflegeversicherung beantragen, das so genannte Pflegegeld. Sie haben unter Umständen Anspruch darauf, wenn Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind. Dies gilt auch für mitversicherte Familienangehörige.

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