Pflegeversicherung in den Niederlanden (WLZ)

Wer in den Niederlanden arbeitet, von dort Rente bezieht sowie mitversicherte Familienangehörige haben Anspruch auf die Krankenversicherungsleistungen. Darüber hinaus können sie Leistungen im Rahmen des WLZ (Gesetz zur langfristigen Gesundheitsversorgung) – in etwa vergleichbar mit der deutschen Pflegeversicherung –in Anspruch nehmen. Dieses Gesetz deckt besondere Kosten ab, wenn die Leistungen in den Niederlanden erfolgen. Dazu gehören u. a.:

  • Versorgung in einem Krankenhaus oder Sanatorium, wenn der Aufenthalt länger als ein Jahr dauert
  • Versorgung in einem Pflegeheim

Den Antrag für eine Versorgung im Rahmen des WLZ in den Niederlanden können Sie selbst stellen; meistens stellt diesen jedoch ein Arzt oder Spezialist in den Niederlanden.

Weitere Informationen, alle entsprechenden Formulare und deren Erläuterung finden Sie auf der Website des Centrum Indicatiestelling Zorg (CIZ): www.ciz.nl. CIZ ist zuständig für die Einstufung des individuellen Pflegebedarfs.

Was folgt nach der Einstufung des Pflegebedarfs?

Vertragsversicherte (u.a. mitversicherte Familienangehörige und Rentner), die in Deutschland wohnen und Pflege in den Niederlanden in Anspruch nehmen möchten, finden Informationen unter www.zilverenkruis.nl/naarnederland. Zilveren Kruis ist der für sie zuständige Gesundheitsdienst. Wenn Sie mehr über Ihre Ansprüche oder mögliche Zuzahlungen wissen möchten, wenden Sie sich ans Zilveren Kruis:

Zilveren Kruis Groep Buitenlands Recht
Postbus 650
7300 AR APELDOORN

gbr@zilverenkruis.nl
+31 33 445 68 70

Pflegeleistungen ohne Versicherung in den Niederlanden

Sie wohnen in Deutschland, sind hier privatversichert und möchten und in den Niederlanden Pflegeversicherungsleistungen (nach dem WLZ) in Anspruch nehmen? Dann gilt für Sie eine  Wartezeit. Die Wartezeit ist abhängig von der Zeit, in der Sie nicht gesetzlich versichert (familienversichert, freiwillig oder pflichtversichert) waren. Für jedes Jahr, dass Sie nicht gesetzlich versichert waren, beträgt die Wartezeit einen Monat. Die maximale Wartezeit liegt bei 12 Monaten. Sind Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, gilt für Sie keine Wartezeit. Sie müssen jedoch in die Niederlande umziehen, bevor Sie niederländische Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch nehmen können.

Zusätzliche kommunale Leistungen

Die niederländischen Kommunen gewähren darüber hinaus Leistungen, die die WLZ ergänzen z.B. Taxifahrten oder Rollstühle. Diese Leistungen können Sie nicht bekommen, wenn Sie in Deutschland wohnen. Für diese Leistungen sind die deutschen Regelungen zutreffend.

 

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